Gewaltopfer sollen zahlen


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Gesundheitswesen: Suche nach Geld

In den Zeiten finanzieller Not greift der Kanarische Gesundheitsdienst SCS, um Kosten zu sparen, verstärkt auf eine rechtliche Regelung zurück, die besagt, dass Behandlungen aufgrund von Verkehrs- und Sportunfällen sowie von Gewalttaten nicht von der öffentlichen Sozialversicherung abgedeckt werden.

So schickt das SCS nun Briefe an die Opfer von Verkehrsunfällen und Gewalttaten, welche die Betroffenen auf diese Rechtslage aufmerksam machen und sie daran erinnern, dass sie die Daten des Verursachers angeben müssen, wenn sie nicht wollen, dass ihnen selbst die benötigte medizinische Behandlung in Rechnung gestellt wird. Die Rechnung auf den Namen des Unfall- oder Gewaltopfers liegt dem Schreiben dann auch gleich bei.

Im Falle eines Verkehrsunfalls ist dies normalerweise kein großes Problem, da die Pflichtversicherung des Autofahrers für die Kosten aufkommt.

Im Falle eines gewalttätigen Übergriffs ist die Lage weit schwieriger, weil gesetzlich festgelegt ist, dass der Täter die Behandlungskosten zu tragen hat. Problematisch wird es, wenn die Identität des Täters nicht bekannt oder er nicht auffindbar ist oder aber der Betroffene aus Angst vor weiterer Aggression nicht wagt, den Angreifer anzuzeigen.

Die neue Gründlichkeit bei der Umsetzung einer Gesetzeslage, die schon seit 2009 besteht, kann letztendlich dazu führen, dass Personen, die eine Gewalttat erleben, hinterher dafür zur Kasse gebeten werden, falls der Täter nicht überführt und dingfest gemacht werden kann. In solchen Fällen ist also eine Strafanzeige nötig, und oft muss gewartet werden, bis ein Urteil gesprochen ist, um festzulegen, wer die Kosten tragen muss.

In der spanischen Gesetzgebung ist nur vorgesehen, dass Patienten, die keine Krankenkassenkarte haben, zur Zahlung herangezogen werden. Dagegen wird dies in den Regelungen der Autonomen Region Kanarische Inseln anders gehandhabt. Die Direktorin des SCS, Juana María Reyes, ließ dazu verlauten, man sei schließlich zu einer guten Geschäftsführung verpflichtet und müsse, um zu vermeiden, dass Fristen verstreichen, zur Aktualisierung der Daten und Klärung der Zahlungspflicht auffordern. Wenn kein Verursacher bekannt sei, gehe die Rechnung eben an den Betroffenen.

Letztlich führt das dazu, dass die Opfer von Übergriffen, die es versäumt haben, den Aggressor anzuzeigen, selbst zur Kasse gebeten und so von der Gesellschaft gestraft statt geschützt werden.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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