Google debattiert über „Recht des Vergessens“


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Kinder und ihre App-Einkäufe

Vier Monate sind seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum „Recht auf Vergessen” vergangen, und Google hat allein in dieser Zeit fast 120.000 Löschanträge europäischer Kunden erhalten. Dies gab Google-Chefjurist David Drummond im Rahmen einer öffentlichen Anhörung bekannt, die am 9. September in Madrid stattfand.

Madrid – Google will mithilfe des Beratungsgremiums klare Richtlinien verfassen und ermitteln, in welchen Fällen einem Löschantrag zugestimmt werden muss.

Genauso wichtig wie das Recht auf Vergessenwerden sei das Recht auf Erinnerung, denn eine Löschung von Inhalten aus dem Internet könnte auch zu einer „Verfälschung der Geschichte” führen. Dies gaben die Experten als eines der Risiken zu bedenken, die sich aus der Anwendung des Gerichtsurteils ergeben könnten.

Nach Madrid stehen noch weitere Anhörungen in Rom, Paris, Warschau, London und Berlin auf dem Programm, bevor am 4. November in Brüssel die Abschlussveranstaltung geplant ist.

Im vorliegenden Fall ging es um den Spanier Mario Costeja, dessen Haus 1998 zwangsversteigert worden war. Die amtliche Bekanntmachung darüber war auch nach 15 Jahren noch im Internet-Archiv der katalanischen Tageszeitung La Vanguardia zu finden. Diese weigerte sich aber, die Nachricht aus dem Internet zu entfernen. Daraufhin forderte der Betroffene von Google, künftig Links auf die für ihn peinliche Seite der Zeitung zu unterbinden. Google Spanien hielt sich jedoch für nicht zuständig, weil die Server in den USA stehen. Erst bei der spanischen Datenschutzbehörde fand er Gehör. Sie forderte Google auf, den Link zu entfernen, wogegen Google aber bis zum EuGH klagte. Das Gericht in Luxemburg entschied im Mai 2014, dass die EU-Datenschutz-Richtlinie auf Google anwendbar sei und gab Betroffenen unter gewissen Umständen einen Anspruch auf Löschung von Links aus der Ergebnisliste.

Das Urteil des EuGH betrifft nicht nur Google, sondern auch andere Suchmaschinenanbieter, die bereits alle Löschformulare bereitgestellt haben.

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