„Guachinches“ müssen sich ausweisen


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Plakette weist die offiziellen Wirtschaften aus

Wer auf den Kanarischen Inseln nicht nur das Klima genießen, sondern auch die lokale Gastronomie erkunden will, der sollte sich das Wort „Guachinche“ merken.

Dabei handelt es sich um einen sogenannten „Kanarismus“ und heißt soviel wie Taverne oder Weinschenke. In diesen kleinen und teils primitiv ausgestatteten Wirtschaften wird offener Landwein und Hausmannskost serviert.

In den letzten Jahren hat die Zahl der „Guachinches“ unkontrolliert zugenommen. Viele kleine Gastwirtschaften bezeichnen sich als solche und geben vor, Wein aus eigenem Anbau zu verkaufen. In Wahrheit schenken aber viele gekauften Wein aus und machen mit ihrem teils großen Speisenangebot den Restaurants Konkurrenz, die weitaus schärferen Auflagen unterworfen sind.

Seit August 2013 ist die Verordnung der „Guachinches“ in Kraft. Winzer, die ihren Wein direkt vermarkten wollen, können sich beim Insellandwirtschaftsamt als „Guachinche“ anmelden, erhalten nach einer Inspektion die erforderliche Genehmigung und müssen ein entsprechendes Schild am Eingang anbringen, das sie als „Guachinche“ ausweist. Mittlerweile gibt es auf Teneriffa bereits 40 legale „Guachinches“. Valerio García vom Winzerverband schätzt, dass es im Laufe dieses Jahres bis zu 100 werden können. Bis März haben die Winzer Zeit, ihre „Guachinches“ mit dem neuerdings obligatorischen „V“ an der Tür auszustatten.

Die „Guachinches“ dürfen, ähnlich wie die Straußenwirtschaften oder Besen in Deutschland, nur einige Monate am Stück öffnen – maximal vier Monate. Das Speisenangebot darf maximal drei Gerichte umfassen, und außer hauseigenem Wein darf nur Wasser ausgeschenkt werden.

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