Heftiges Tauziehen um Franco-Schloss


Die galicische Regionalregierung verlangt seit Monaten Einlass in ein ehemals dem Diktator „geschenktes“ Anwesen

Die Familie des Diktators Francisco Franco gehört in Spanien bis heute unverändert zur sogenannten „guten Gesellschaft“, und auch ihr Vermögen kann sich durchaus sehen lassen. Der Caudillo hat seiner Frau Carmen Polo und seiner Tochter Carmen Franco Polo unter anderem auch in ganz Spanien verteilte Immobilien von „historischem und weltlichem Wert“ hinterlassen.

A Coruña/Madrid – Inwiefern diese jedoch „rechtens“ in den Besitz der Familie des Diktators gelangt sind, ist bis heute ungeklärt. Ebenso wie sich Spanien erst seit wenigen Jahren und immer noch nur zögerlich an die Aufarbeitung und Aufklärung der jahrzehntelangen Diktatur macht, hat es bislang auch niemand gewagt, mögliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Franco-Vermögens laut auszusprechen oder sogar für den Staatsbesitz zurückzufordern. Ist es doch zum Großteil in Form von „Geschenken“ aus dem Staatsvermögen in den Privatbesitz des Generalísimo übergegangen. Kleine Vorstöße in die andere Richtung gibt es inzwischen jedoch. So hat die galicische Regionalregierung jetzt die gerichtliche Genehmigung zur eingehenden Besichtigung des Pazo de Meirás-Anwesens, der ehemaligen Sommerresidenz Francos beantragt. Das Anwesen mit dazugehörigem Schloss in der zu A Coruña gehörenden Gemeinde Sada gelangte mitten im spanischen Bürgerkrieg in den Besitz Francos. Es wurde ihm von franquistischen Institutionen und Unternehmern „im Namen des Volks von A Coruña“ geschenkt.

„Kulturelles Erbe Galiciens“

Die Entscheidung, sich nun die gerichtliche Erlaubnis zur Besichtigung des historischen Gebäudes und Anwesens einzuholen, fiel, nachdem sich Tochter und Enkelin Francos Ende August weigerten, einer Gesandtschaft des galicischen Kultusministeriums Zugang zu gewähren. Diese sollten eine Auswertung des Schlosses und seines Mobiliars erstellen, da es als „kulturelles Erbe Galiciens“ katalogisiert ist und somit auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müsste. Die Denkmalpfleger der Xunta sollten den Zustand des Anwesens feststellen und sich einen ersten Eindruck darüber verschaffen, ob es als „Gut von kulturellem Interesse“ erklärt werden könnte. Dadurch wären die Besitzer nämlich gezwungen, das Anwesen vier Tage im Monat der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und strenge Erhaltungsmaßnahmen zu ergreifen. Die Franco-Erben, denen wegen ihrer Weigerung nun eine Geldstrafe von bis zu 60.000 Euro droht, hätten dadurch aber auch das Recht auf staatliche Subventionen zur fachgerechten Erhaltung von Schloss und Anwesen.

Einen weiteren Vorstoß wagte kurz darauf auch die linke Partei IU-ICV, die einen Entschließungsantrag im Parlament einbrachte, demzufolge die von Franco bzw. unter Franco „enteigneten“ Besitztümer wieder in den Staatsbesitz übergehen müssten.

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