Höchstes Schmerzensgeld für Asbest-Opfer


Arbeiter entfernen Wellplatten aus Asbestfaserzement (span.: uralita) von einem Dach. Der Einsatz von Asbest ist in Spanien seit 2002 verboten. Foto: EFE

Uralita muss 14 passiven Opfern insgesamt 3,5 Millionen Euro zahlen

Barcelona – Das Oberste Strafgericht von Madrid hat einen Hersteller zum höchsten Schadensersatz wegen der Erkrankung durch Asbest, in der spanischen Geschichte verurteilt. Die Firma Uralita, die Asbest zur Herstellung von Faserzement verwendete, muss 14 Opfern insgesamt 3,5 Millionen Euro zahlen. Es handelt sich um passive Opfer, die dem krebserregenden Material nicht direkt ausgesetzt waren, wie Familienangehörige, die Kontakt mit der Kleidung der Fabrikmitarbeiter hatten, oder Einwohner, die in der Nähe der Fabrik in Cerdanyola del Vallès wohnten.

Das Schmerzensgeld wird an Opfer und Familienangehörige von Ripollet und Cerdanyola del Vallès gehen, Ortschaften, die als spanischer „Ground Zero“ für Asbest gelten. Im vergangenen Jahrhundert befand sich hier die größte Fabrik von Uralita, dem Hersteller von Asbest in Spanien. Das Material wurde massiv im Bau und zwar insbesondere für Dächer und Rohre verwendet. Es war billig, nicht brennbar, resistent und isolierte gegen Wärme und Schall. Seine negativen Auswirkungen – die Fasern, die sich von dem Mineral lösen, setzen sich in den Lungen fest und führen zu Atemwegserkrankungen, Lungen- und Pleura-Krebs – kannte man bereits seit den 40er-Jahren, doch erst 1977 stufte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Asbest als krebsverursachend ein. Die Fabrik von Uralita war bis 1997 in Betrieb. 2002 wurde Asbest in Spanien verboten. 

Die Folgen halten weiter an, denn oftmals erkranken die Betroffenen erst 20 bis 40 Jahre später. Es reicht aus, nur eine Faser eingeatmet zu haben, um später an Asbestose oder Krebs zu erkranken. 

Gemäß der Anwaltskanzlei Colectiu Ronda wurde bei mehr als Tausend Patienten ein direkter Zusammenhang zwischen ihrer Erkrankung der Atemwege und der Tatsache, Asbest ausgesetzt gewesen zu sein, hergestellt und infolgedessen die Berufskrankheit anerkannt. Dabei handelt es sich sowohl um Fabrikmitarbeiter als auch um Familienangehörige und Einwohner. 

In diesem Urteil des Obersten Strafgerichtes von Madrid wird die Verantwortlichkeit des Unternehmens festgehalten. „Sie haben den Asbest seit den 40er-Jahren in dem Wissen benutzt, dass er die Gesundheit der Arbeiter schädigt.” 

Colectiu Ronda, die den Fall vor Gericht brachte, hob die Anhebung der Entschädigungssummen hervor. Das Gericht erkennt das Recht des Opfers an, auch nach seinem Tod entschädigt zu werden, auch durch seine Erben, sowie das Recht der Erben, für den Verlust eines Familienangehörigen entschädigt zu werden. 

Sara, die ihre damals 51-jährige Mutter im Jahr 2014 wegen eines Mesothelioms verlor, erklärte, bei den Verantwortlichen von Uralita handele es sich um Mörder, weil sie genau gewusst hätten, was Sache war und was der Asbest verursachte, und nichts dagegen unternommen hätten. 

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