Schlecht recherchiert
Die Zeitung „La Opinión de Tenerife“ wurde vom Obersten Spanischen Gerichtshof zu einer Geldbuße von 50.000 Euro verurteilt, weil sie die Unschuldsvermutung gegen einen Beschuldigten missachtet und ihn in ihrer Berichterstattung als Mörder und Vergewaltiger bezeichnet hatte. Der Fall geht auf das Jahr 2008 zurück, als ein dreijähriges Mädchen gestorben war, und der Verlobte der Mutter zunächst als Täter verhaftet wurde, nachdem das Krankenhaus ein Protokoll wegen Misshandlung und sexuellen Missbrauchs eröffnet hatte. Die Regionalpresse berichtete in großen Schlagzeilen über den Fall und den mutmaßlichen Täter, obwohl die entsprechenden Untersuchungen noch liefen. Ein forensisches Gutachten stellte kurze Zeit später fest, dass die ersten Mutmaßungen falsch waren, und das Kind sich die Verletzungen beim Sturz von einer Schaukel zugezogen hatte. Das Urteil ist rechtskräftig, es ist kein weiterer Einspruch möglich.
[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]