Sozialwahl 2017: Auch Wahlberechtigte mit Wohnsitz im europäischen Ausland können wählen


Berlin – Am 31. Mai 2017 findet in Deutschland die nächste Sozialwahl statt. Daran können auch die Wahlberechtigten der Deutschen Rentenversicherung Bund mit Wohnsitz in der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz teilnehmen. Dies teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin mit.

Wahlberechtigt bei der Sozialwahl 2017 sind alle Versicherten und Rentenempfänger der Deutschen Rentenversicherung Bund, die am 1. Januar 2017 das 16. Lebensjahr vollendet haben. Dazu gehören auch rund 580.000 Wahlberechtigte mit Wohnsitz in einem Staat der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Wahl ist, dass die Wahlberechtigten mit Wohnsitz im Ausland bis zum 24. April 2017 einen entsprechenden Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Bund stellen. Hier­für genügt ein formloses Schrei­ben – mit Angabe der deutschen Rentenversicherungsnummer und Unterschrift – an die: Deutsche Rentenversicherung Bund, Wahlbüro Sozialwahl 2017, 10704 Berlin.

Das Schreiben kann auch über Telefax 0049-30-865-36018 zugesandt werden.

Wahl der Mitglieder der Selbstverwaltung

Versicherte und Rentenemp­fänger entscheiden bei der Sozialwahl darüber, wer bei der Deutschen Rentenversicherung Bund das Sagen hat. Sie wählen die Vertreterversammlung, in der Beitragszahler und Rentenempfänger ihre Angelegenheiten selbst in die Hand nehmen. Es gilt das einfache Prinzip: Wer Beiträge zahlt oder gezahlt hat, der soll auch mitbestimmen. Die gewählten Mitglieder der Selbstverwaltung verabschieden beispielsweise den Haushalt, legen fest, wie sich die Rentenversicherung organisatorisch aufstellt und mit welchen Personen leitende Positionen besetzt werden.

Weitere Informationen zur Sozialwahl 2017 gibt es im Internet unter www.sozialwahl.de sowie unter www.deutscherentenversicherung-bund.de/sozialwahl.

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