Ex-Bürgermeister wegen Veruntreuung verurteilt
Der Oberste Gerichtshof hat einen Berufungsantrag von Ruymán García, Ex-Bürgermeister von Valle Gran Rey auf La Gomera, gegen ein Urteil des Landgerichtes in Santa Cruz aus dem Jahr 2012 abgewiesen.
Das Urteil, welches nun rechtskräftig wird, lautet auf viereinhalb Jahre Haft, Erstattung der Verfahrenskosten und ein achtjähriges Verbot der Ausübung öffentlicher Ämter. Verurteilt wurde Ruymán García wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Veruntreuung öffentlicher Gelder.
Im Jahr 2008 hatte der damalige erste Bürgermeister von Valle Gran Rey ohne öffentliche Ausschreibung seine Schwester Yaiza Maria M.R. in Vollzeit als Spielgruppenleiterin einer sogenannten „Ludoteca“, eines Freizeit- und Förderangebotes der Gemeinde für Kinder, einstellen lassen. Obwohl die Einrichtung im fraglichen Zeitraum gar nicht geöffnet war, ließ García seiner Schwester die Gehälter von Januar bis Mai 2008 auszahlen, insgesamt 7.400 Euro. Im Jahr 2010 erstatteten zwei Gemeinderäte wegen dieses Vorgangs Anzeige.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]