Umstrittenes Gerichtsurteil hält Dávila im Amt


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Das Misstrauensvotum von Tacoronte wurde per Gerichtsurteil für ungültig erklärt

Nachdem der im Oktober durch Misstrauensvotum abgesetzte Bürgermeister von Tacoronte zunächst im Dezember per Einstweiliger Verfügung wieder eingesetzt worden war, liegt nun ein gerichtlicher Beschluss vor, der ihn bis zum Ende der Legislaturperiode im Jahr 2015 im Amt bestätigt.

Der Richter befand, dass die erforderliche Mehrheit für den Misstrauensantrag nicht gegeben gewesen sei, weil dieser sich auch auf die Stimmen von fünf Stadtverordneten stützt, die praktisch zeitgleich mit der Abstimmung im Schnellverfahren aus ihrer Partei, der sozialistischen PSOE, ausgeschlossen wurden und damit „abtrünnig“ seien.

Nach einer Regelung, die im Jahr 2011 in das Wahlgesetz aufgenommen wurde, dürfen Abgeordnete bei einem Misstrauensvotum nicht mit abstimmen, wenn sie nicht mehr zu derselben politischen Gruppierung gehören wie zu Beginn ihres Mandats.

Wie Felipe Campos, Anwalt der geschassten PSOE-Abgeordneten,  erklärte, werden diese in Berufung gehen, da mit „Abtrünnigkeit“ (Transfuguismo) im Gesetz das „freiwillige Verlassen“ gemeint sei, während seine Mandanten unfreiwillig ausgeschlossen wurden.

 Nur zwei Tage nach diesem wichtigen Urteil erklärte der verantwortliche Richter Jorge Riestra sich in einem anderen Verfahren für befangen wegen einer „offenkundigen Feindschaft“ gegenüber Anwalt Campos, u.a. wegen abfälliger Äußerungen des Anwalts über Riestra im Radio. Campos äußerte daraufhin, unter diesen Umständen hätte der Richter auch im Verfahren über das Tacoronter Misstrauensvotum abgelehnt werden müssen.

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