Hundekampfring: Hohe Gefängnisstrafen gefordert

Hinter den Mauern des Chalets in Hoya La Vieja, Güímar, wurde ein Teil der Hundekämpfe abgehalten, welche der Hundekampfring in verschiedenen Provinzen Spaniens organisierte. Foto: EFE

Hinter den Mauern des Chalets in Hoya La Vieja, Güímar, wurde ein Teil der Hundekämpfe abgehalten, welche der Hundekampfring in verschiedenen Provinzen Spaniens organisierte. Foto: EFE

Acht Tinerfeños, die 2017 auf frischer Tat gefasst wurden, werden ab Februar 2022 wegen Tierquälerei und anderer Delikte vor Gericht stehen

Teneriffa/Madrid – Sechs Jahre nachdem in einer Finca in Hoya La Vieja, einer ländlichen Gegend von Güímar, im Rahmen einer spanienweiten koordinierten Polizeiaktion eine illegale Hundekampf-Veranstaltung gestürmt wurde, stehen nun für 23 Angeklagte die Verhandlungstermine beim Provinzgericht Madrid fest. Es wird ein wahrer Mammutprozess, für den ein Verhandlungszeitraum von nicht weniger als 48 Prozesstagen in den Monaten Februar bis Mai 2022 angesetzt ist. Die Verteidiger der kanarischen Angeklagten, die sich alle unter Auflagen auf freiem Fuß befinden, haben Anträge gestellt, die mündlichen Verhandlungen per Videokonferenz durchzuführen, damit sie nicht für eineinhalb Monate nach Madrid übersiedeln müssen.

In der Nacht vom 18. Februar 2017 war ein Einsatzkommando der Policía Nacional in das obengenannte Anwesen eingedrungen, als gerade der zweite von mehreren geplanten Hundekämpfen bis zum Tod eines der Tiere, im Gange war. Die Anwesenden feierten, aßen, tranken und wetteten auf den Ausgang der grausamen Kämpfe. Die Mitglieder der Hundekampforganisation hielten ihre Treffen reihum abwechselnd in Madrid, Murcia, Almería, Alicante, Málaga und auf Teneriffa ab.
Bei dem Zugriff in Güímar wurden 21 Personen verhaftet und rund 60 Hunde gerettet. Zeitgleich hatte es weitere Polizeizugriffe in Madrid, Murcia und Alicante gegeben. Insgesamt gab es 34 Verhaftungen, und 230 Hunde wurden beschlagnahmt und in die Obhut von Tierärzten und Tierschutzorganisationen übergeben. Sechzig der Tiere starben dennoch. Das Hauptquartier des illegalen Hundekampfringes befand sich in Torrejón de Ardoz, bei Madrid.

Dirección General de la Policía Nacional EFE
Dirección General de la Policía Nacional EFE

Die Staatsanwaltschaft fordert für die acht kanarischen Angeklagten hohe Haftstrafen zwischen drei Jahren und vier Monaten und sieben Jahren und zehn Monaten. Dies wird noch deutlich übertroffen durch die Forderungen der Nebenklage, welche durch Mitglieder der Partei Podemos vertreten wird, die im Jahr 2017 dem Cabildo von Teneriffa angehörten. Sie verlangt Gefängnisstrafen von zwischen sieben Jahren und sechs Monaten und dreißig Jahren.

Die Nebenklage fordert zudem eine hohe Entschädigung und Kostenerstattung für die Tierschutzorganisationen, welche sich um die befreiten Hunde gekümmert haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vor, sowie die ­„grausame und fortgesetzte Misshandlung“ der Hunde „von Geburt an“, indem sie die Tiere für das Kämpfen abrichteten, sie zu Hundekämpfen zwangen und sie töteten, wenn sie keinen Nutzen mehr hatten.

Die großen Unterschiede im geforderten Strafmaß ergeben sich aus einer unterschiedlichen Sichtweise auf die Straftaten: Die Staatsanwaltschaft betrachtet diese als ein einziges Delikt fortgesetzter Tierquälerei, und die Nebenklage bewertet jedes einzelne Tier, das gequält oder getötet wurde, als eine gesonderte Tat.

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