Immobilien in Spanien über Gesellschaften halten


In Form einer GmbH/S.L.

Da sitzen auf Mallorca, an der Costa del Sol und in anderen gefragten Gebieten Advokaten oder ähnliche „Spezialis­ten“ die auch durch Werbeanzeigen in der Presse bekanntgeben, dass sie darauf spezialisiert seien, Gesellschaften zu gründen, die dann Immobilien erwerben.

Das würde eine beträchtliche Steuerersparnis mit sich bringen, insbesondere bei der Erbschaftssteuer, aber auch in anderen Bereichen.

Diese Personen sind aber nur darauf aus, ein Honorar für die Gründung einer Gesellschaft zu kassieren ohne korrekt zu informieren, wie sich später dann leider herausstellt.

Die Gesellschaft wird gegründet mit einem Mindestkapital, das 3.000 Euro beträgt, und da gab es schon Trickser, die haben statt des Geldes irgendwelche Fotokopieranlagen oder Büromöbel eingebracht, um nicht das Gründungskapital einzahlen zu müssen. Die Gesellschaft wird dann in das Handelsregister eingetragen.

Der Advokat kassiert sein Honorar und weiter tut er nichts. Möglicherweise ist die Gesellschaft in seinem Büro domiziliert, doch weiter wird nichts getan – keine Buchhaltung, keine Steuererklärung usw. Die arglosen Klienten sind darauf reingefallen und denken jetzt sei alles sicher. Doch was sie nicht wissen:

– Es muss jedes Jahr dem Handelsregister eine Bilanz vorgelegt werden und zwar auch dann, wenn die Gesellschaft keine Umsätze hat.

– Natürlich muss in dem Jahr, als die Immobilie im Namen der Gesellschaft erworben wurde, diese auch in der Bilanz der Gesellschaft ausgewiesen werden. Das könnte zu einem körperschaftssteuerpflichtigen Bilanzgewinn führen. Es kann durchaus passieren, dass das Handelsregis­ter, wenn jahrelang keine Bilanzen vorgelegt werden, dann einfach die Gesellschaft löscht.

– Möglicherweise will der Gesellschafter/Geschäftsführer die Gesellschaft in der Form verkaufen, dass er die Anteile der Gesellschaft überträgt, und der Käufer soll dann Geschäftsführer werden. Im Handelsregister wird aber nur dann etwas geändert, wenn die Gesellschaft mit ihren Pflichten auf dem Laufenden ist, d.h. wenn jährlich Bilanzen und Steuererklärungen vorgelegt wurden. Nur dann können Änderungen bezüglich Geschäftsführer, Gesellschaftskapital etc. registermäßig geändert werden.

Deutsche u. Schweizerische Schutzgemeinschaft für

Auslandsgrundbesitz,

Waldshut

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