Information zum Thema Impfung für Ausländer

KONSULAT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

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Das Konsulat der Bundesrepublik Deutschland in Las Palmas de Gran Canaria macht auf folgenden Hinweis des Gesundheitsdienstes der Kanarischen Inseln (Servicio Canario de Salud – SCS) aufmerksam:
„Im Kampf gegen das Coronavirus hat sich die Impfung als wirksamstes Mittel erwiesen. Deshalb ist der SCS bestrebt, einen möglichst großen Anteil der Bevölkerung auf den Kanarischen Inseln durch Impfung gegen diese Krankheit zu immunisieren.

Vor diesem Hintergrund teilt der SCS Folgendes mit: Alle Ausländer, die auf den Kanarischen Inseln gemeldet sind und bisher noch nicht geimpft wurden, können sich bei jeder Impfstation des SCS unter Vorlage der spanischen Gesundheitskarte und eines Identitätsnachweises impfen lassen. Hierbei ist es auch möglich, über die Telefonnummer 012 vorab einen Termin zu vereinbaren.

Für diejenigen Personen, die bereits in ihrem Heimatland geimpft wurden, ist es sinnvoll, sich nach Rückkehr an den kanarischen Wohnsitz bei dem für sie zuständigen Gesundheitszentrum (Centro de Salud) unter Vorlage des ausländischen Impfnachweis zu melden, um in das Register für zukünftige Impfungen aufgenommen zu werden.

Bisher nicht geimpfte Ausländer, die auf den Kanaren ihren Wohnsitz haben und sich impfen lassen möchten, aber nicht Mitglied in der staatlichen spanischen Krankenversicherung sind (z.B. Privatversicherte), können sich an das zu ihrem Wohnsitz nächstgelegene Gesundheitszentrum wenden und sich dort für eine COVID-Impfung registrieren lassen. Voraussetzung dafür ist lediglich die Vorlage der Numéro de Identidad de Extranjero (N.I.E.).“

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