Kann man König Balthasar wegen Körperverletzung verklagen?


© Moisés Pérez

Ein Gericht in Huelva fällte ein bemerkenswertes Urteil

Ein Gericht im andalusischen Huelva hat jetzt die Klage gegen einen der Heiligen Drei Könige aus dem Morgenland abgeschmettert. Eine Frau hatte gegen den König Balthasar wegen Körperverletzung geklagt, weil sie von einem Bonbon, das er geworfen hatte, am Auge verletzt worden war.

Huelva – Wie der Begründung zu entnehmen ist, handelt es sich beim König Balthasar um eine ausländische Person, die nicht unter die spanische Gerichtsbarkeit fällt. Außerdem bekannte der verhandelnde Richter, dass er seit seiner frühen Kindheit ein glühender Verehrer des Königs Balthasar sei.

Bei dieser Meldung handelt es sich nicht etwa um einen Scherz. Tatsachlich musste sich das Gericht mit einem Fall befassen, der auf den Umzug zum Fest der Heiligen Drei Könige 2010 zurückgeht. Offenbar hatte einer der drei Heiligen aus dem Morgenland den am Straßenrand stehenden Zuschauern die Bonbons mit einer solchen Wucht zugeworfen, dass eine Frau am Auge getroffen wurde und bei Gericht Klage wegen Köperverletzung gegen König Balthasar  einreichte. Vor einigen Tagen kam der Fall nun zur Verhandlung. Auf drei Seiten teilte das Gericht seine Begründung für die Ablehnung der Klage mit, die reichlich Grund zum Schmunzeln gibt.

Zunächst stellt der Richter fest, dass, seit er sich erinnern kann, der König Balthasar in Gesellschaft von Melchior und Caspar jedes Jahr seine Heimatstadt besucht. Allerdings sei anzunehmen, dass die verklagte Person in Wirklichkeit nicht der König Balthasar war, sondern eine andere Person, die sich für ihn ausgab. Jedoch sei er da etwas verunsichert, denn in der Klageschrift sei in großen schwarzen Buchstaben als Beklagter König Balthasar zu lesen.

„Wenn es sich jedoch bei der beklagten Person tatsächlich um den König aus dem Morgenland gehandelt haben könnte“, so führt der Richter weiter aus, „dann wäre die spanische Justiz nicht für ihn zuständig, denn er besäße Immunität.“ Es sei also zunächst seine tatsächliche Nationalität festzustellen und da gebe es seit mehr als zweitausend Jahren eine Polemik über die wirkliche Herkunft der Weisen.

Doch abgesehen von diesen bedeutenden Fragen, die bislang nicht geklärt seien, vertrete er die Meinung, dass die Teilnahme an Veranstaltungen dieser Art ein gewisses Risiko mit sich bringe, das der Besucher auf sich nehmen müsse. Wer bei einem Fußballspiel mitmache, könne sich verletzen, ebenso nehmen die Teilnehmer beim Stierlauf von San Fermín freiwillig ein Risiko auf sich. In diesem Fällen handele es sich um das sogenannte erlaubte Risiko, für das niemand zur Verantwortung gezogen werden könne.

„Es gibt keinen Dreikönigsumzug, bei dem keine Bonbons auf die Zuschauer geworfen werden, wie es auch keinen Karnevalszug ohne Kostümierte gibt“, konstatierte der Richter und  empfiehlt der Klägerin, vor das Verwaltungsgericht zu gehen und die Stadtverwaltung zu verklagen, denn sie veranstaltet den Umzug und stellt auch die Bonbons zur Verfügung.

Wenn die Klage vom Gericht auch mit einer humorigen Ablehnung beschieden wurde, zeigt dieser Fall doch, mit welch unsinnigen Klagen sich die Richter beschäftigen müssen und weshalb Spaniens Gerichte hoffnungslos überlastet sind.

Allerorts in Spanien und natürlich auch auf den Kanarischen Inseln findet am Abend des 5. Januar traditionell der Dreikönigszug, „Cabalgata de Reyes“, statt. In Las Palmas de Gran Canaria kommen die Könige seit Jahren immer per Schiff an. In Santa Cruz de Tenerife wurde die Ankunft der Weisen aus dem Morgenland bislang alljährlich spektakulär per Hubschrauberlandung im Fußballstadion gestaltet, wo sie von 22.000 Menschen – zum Großteil Kinder – jubelnd empfangen werden. Dieses Jahr wird der Hubschrauberflug vom Nordflughafen dem Sparplan im Rathaus von Santa Cruz zum Opfer fallen. Die Stadt teilte mit, dass die Könige erstmals seit Jahren nicht im Stadion empfangen werden. 40.000 Euro sollen dadurch eingespart werden. Der Stadtrat versichert, dass der Dreikönigszug dafür umso glanzvoller gestaltet wird. Die Einnahmen durch die Eintrittsgelder für das Stadionereignis, die alljährlich bei rund 23.000 Euro lagen und an Hilfsorganisationen gingen, entfallen natürlich ebenso. Die zehn Hilfsorganisationen, die deshalb leer ausgehen werden, sollen im Laufe des nächsten Jahres „Ausgleichszahlungen“ erhalten.

Über Wochenblatt

Das Wochenblatt erscheint 14-tägig mit aktuellen Meldungen von den Kanaren und dem spanischen Festland. Das Wochenblatt gilt seit nunmehr 36 Jahren als unbestrittener Marktführer der deutschsprachigen Printmedien auf den Kanarischen Inseln.