Katalonien wehrt sich gegen Verfassungsgerichts-Urteil


Spanische Toreros kommen im eigenen Lande immer weniger zum Zuge. Im Bild: Stierkämpfer Daniel Luque auf der Feria del Señor de los Milagros in Lima, Peru. Foto: EFE

Barcelona will über das Tierschutzgesetz verhindern, dass die Monumental-Arena wieder eröffnet wird

Madrid/Barcelona – Im Oktober hat das spanische Verfassungsgericht ein Gesetz der katalanischen Regionalregierung aufgehoben, welches Stierkämpfe in dieser autonomen Region untersagt. Die fragliche Modifikation des regionalen Tierschutzgesetzes, das Ergebnis einer Volks-Gesetzesinitiative, die mit über 180.000 Stimmen in das katalanische Parlament eingebracht wurde, war seit Januar 2012 in Kraft und schloss ein Verbot von Stiertreiben und -kämpfen ein.

Doch die Hoffnungen der Stierkampfbefürworter, dass nun die berühmte Arena „La Monumental“ in Barcelona wieder geöffnet werden könnte, bekam noch am Tag des Bekanntwerdens des Urteils einen Dämpfer. Ada Colau, die Bürgermeisterin Barcelonas, erklärte über Twitter: „Was auch immer das Verfassungsgericht sagt, wir werden dafür sorgen, dass die Tierschutz-Richtlinien eingehalten werden.“ Wenig später trat sie, zusammen mit Vertretern der Parteien, die ebenfalls gegen die Stierspektakel eintreten – alle außer PP und Ciudadanos – vor die Presse und legte nach: „Wir werden dafür arbeiten, um das Urteil unwirksam zu machen; wir werden alles tun, was möglich ist. Wir lehnen es nicht nur aus politischen und sozialen Gründen ab, sondern es stehen auch die katalanischen und städtischen Gesetze und Regelungen dagegen, die jegliche Misshandlung von Tieren verbieten.“ Es besteht kein Zweifel daran, dass die Stadt Barcelona auch bürokratische Hürden für die erneute Ausrichtung von Stierkämpfen aufrichten wird, was Genehmigungen und die vorgeschriebene Präsenz von Ordnungs-, Veterinär- und Sanitätskräften angeht.

Im Verfassungsgericht haben sich bei der Urteilsfindung acht Richter für und drei Richter gegen das ergangene Urteil ausgesprochen. Dieses annulliert den Artikel 1 des katalanischen Tierschutzgesetzes, weil dieser in die Kompetenzen der spanischen Zentralregierung im Bereich Kultur eingreife. Die spanische Regierung hatte ihrerseits 2013 und 2015 den Stierkampf per Gesetz zum spanischen Kulturgut erklärt.

In Katalonien ist die Gegnerschaft des Stierkampfes nicht ausschließlich aus Tierliebe besonders stark ausgeprägt sondern auch, weil der Stierkampf als eine spanische Tradition gilt, die nicht zur katalanischen Kultur gehört. So ist es, zusätzlich zu der hohen Sensibilisierung in der Bevölkerung für das Leiden der Tiere, auch ein Akt der nationalen Eigenständigkeit, sich dem Stierkampf zu verweigern.

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