Keine Steuern für die Evangelische Kirche


Petition der Protestanten wurde zurückgewiesen

Für die Evangelische Kirche wird es in Spanien weiterhin keine Kirchensteuereinnahmen geben. Der Nationale Gerichtshof hat die Entscheidung der Finanzbehörden bestätigt, die Protestanten nicht in das Formular zur Erklärung der Einkommensteuer (IRPF) aufzunehmen.

Die spanischen Steuerzahler haben in ihrer Steuererklärung die Möglichkeit, der Katholischen Kirche durch ankreuzen 0,7% ihrer Steuerzahlungen zukommen zu lassen, ohne deswegen selbst mehr zahlen zu müssen. Alternativ können sie diesen Betrag auch sozialen Zwecken zukommen lassen. Nach dem Urteil des Nationalen Gerichtshofes steht nun fest, dass es auch weiterhin nicht möglich sein wird, die Evangelische Kirche als Begünstigten anzukreuzen. 

Der Verband der Evangelischen Religiösen Gemeinden Spaniens (Ferede) hatte bei den Steuerbehörden beantragt, ebenso wie die Katholische Kirche im Formular der Einkommensteuererklärung als Auswahlmöglichkeit aufgeführt zu werden. Im vergangenen Januar hatte das Finanzamt den Antrag zurückgewiesen. Die Evangelische Kirche legte dagegen Berufung ein, über welche das Gericht nun abschlägig entschieden hat. In dem Urteil heißt es: „Die Einführung eines Steuererhebungsmechanismus für die religiösen Zwecke der Ferede, wie er für die Katholische Kirche existiert, muss sich aus einem Pakt oder Übereinkommen zwischen dem spanischen Staat und der Vertretung der betreffenden Religion ableiten (ähnlich den Übereinkommen mit dem Vatikan von 1979). Die Verwaltung oder ein Ministerium der aktuellen Regierung kann dies nicht einseitig einführen.“

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