Keine Wahlwerbung im Briefkasten


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Im Internet können sich die Stimmberechtigten aus der Kopie des Wählerverzeichnisses, die den Parteien übergeben wird, austragen lassen

Madrid – Am 10. November werden die Spanier erneut an die Urnen gerufen, um ein neues Parlament – und hoffentlich eine stabile Regierung – zu wählen. Mit der bevorstehenden Wahlkampagne werden wieder die Straßen mit Plakaten gespickt, Radio, Fernsehen und soziale Netzwerke zur Verbreitung der Programme der Parteien genutzt und die Briefkästen mit politischer Werbung gefüllt.

Eine im Dezember 2018 vorgenommene und bei den Generalwahlen im April zum ersten Mal angewandte Änderung des Wahlgesetzes ermöglicht es den Stimmberechtigten, den Erhalt von Wahlwerbung per Post auszuschließen. Laut Artikel 38 können die Wähler sich aus der Kopie des Wählerverzeichnisses, die den Parteien übergeben wird, austragen lassen. Der Antrag muss bis zum 13. Tag nach Ausschreibung der Wahlen abgegeben sein – für diese Wahlen endet die Frist also am 7. Oktober.

Das Verfahren ist schnell und einfach. Voraussetzung ist, dass man im Wählerverzeichnis eingeschrieben und über ein elektronisches Zertifikat (certificado electrónico) verfügt oder im sistema Cl@ve (www.clave.gob.es) registriert ist. Den Antrag stellt man auf http://sede.ine.gob.es/ oposicionPartidos/presentacion. Nach Auswahl der Identifizierung – certificado electrónico oder clave – wird auf „Acceder” geklickt und anschließend nur noch mit „Enviar solicitud” der Antrag abgeschickt.

Zum Trost derjenigen, die der Wahlwerbung in jeglicher Form überdrüssig sind: Dank einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2016 werden bei Wiederholung von Wahlen die Kampagne und die entsprechenden Mittel um die Hälfte gekürzt, womit die Wahlkampagne nur acht Tage dauern wird.

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