Knebelgesetz soll entschärft werden


Der PSOE-Abgeordnete Antonio Trevín erklärte in seiner Rede vor dem Parlament, das Bürgersicherheitsgesetz beschneide die Rechte auf Demonstration, Streik, Versammlung und freie Meinungsäußerung. Unter dem Vorwand der Krise wolle man die Bürgerschaft mit Gewalt befrieden und an der kurzen Leine halten. Das Gesetz sei reine autoritäre Paranoia. Foto: EFE

Uneinigkeit zwischen den Oppositionsparteien erschwert die Reform des  „Gesetzes für Bürgersicherheit“

Madrid – Die PSOE und die baskische PNV haben im Parlament jeweils einen Gesetzesvorschlag eingebracht, der die Aufhebung bzw. Abänderung des umstrittenen „Knebelgesetzes“ (Ley Mordaza) zum Ziel hat. Das sogenannte Gesetz für den Schutz der Bürgersicherheit (Ley de protección de la seguridad ciudadana) war im März 2015 nur mit den Stimmen der damals allein regierenden PP verabschiedet worden. Dieses Gesetz belegt unter anderem verschiedene Formen von freier Meinungsäußerung und Protestaktionen mit hohen Bußgeldern, die auf dem Verwaltungsweg ohne Anhörung oder Gerichtsverhandlung festgelegt und sofort fällig werden. Eine Anfechtung ist erst nach Zahlung der Strafe überhaupt möglich. Gegen verschiedene Artikel dieses Gesetzes wurde bereits Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Die PSOE, damals wie heute zweite Kraft im Parlament, kündigte schon vor der Verabschiedung des Gesetzes seine baldige Abschaffung an und hat nun, da die PP die absolute Mehrheit verloren hat und mit Unterstützung der Partei Ciudadanos und Duldung durch die PSOE regiert, in diesem Sinne einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Wiederherstellung des vorher gültigen Gesetzes bedeuten würde. Schon im Pakt zwischen Ciudadanos und der PP zur Errichtung der Minderheitsregierung war festgelegt worden, dass das Gesetz reformiert werden soll.

Obwohl die PP geschlossen gegen die Gesetzesvorschläge stimmte, schafften es beide, die erste Hürde im Gesetzgebungsverfahren zu nehmen und durch das Parlament zugelassen zu werden. Sie treten nun in eine Phase ein, in der Abänderungsanträge zu den beiden Entwürfen eingebracht und diskutiert werden. Sollte das Reformvorhaben erfolgreich sein, ist frühestens Ende des Jahres oder zu Beginn des Jahres 2018 mit seiner Verabschiedung zu rechnen.

Uneinigkeit behindert  die Reform

In der Opposition herrscht keine Einigkeit über Inhalt und Reichweite der Reform, ein Umstand, der die Position der PP, die an dem Gesetz in seiner jetzigen Form festhalten will, begünstigt. Die PSOE schlägt vor, die umstrittenen und beim Verfassungsgericht beanstandeten Punkte des Gesetzes zu ändern und in den restlichen Aspekten zum vorher gültigen Gesetz aus den Neunzigerjahren zurückzukehren, welches ebenfalls nicht unumstritten war und seinerzeit im Volksmund „Gesetz des Tritts in die Tür“ (Ley de la patada en la puerta) genannt wurde.

Die PNV dagegen will den Gesetzestext grundsätzlich beibehalten, jedoch bis zu 44 Artikel daraus abändern, um die Rechte und Freiheiten der Bürger zu garantieren. Zudem sollen die Textstellen, gegen die Verfassungsbeschwerde eingelegt wurde, gestrichen werden.

Die Partei Podemos, die das gesamte „Knebelgesetz“ ablehnt, stimmte dennoch für die Zulassung beider Anträge. Podemos lehnt auch die Rückkehr zum vorherigen Gesetz ab, ebenso wie die Reform des Strafgesetzes aus dem Jahr 2013, bei der verschiedene Delikte aus dem Strafgesetz entfernt wurden und seitdem ohne Gerichtsverhandlung und Unschuldsvermutung mit zum Teil hohen Ordnungsstrafen geahndet werden. Auch die Splitterparteien Bildu und ERC sprachen sich für eine vollständige Abschaffung des Gesetzes aus.

Die Abgeordneten von Ciudadanos, die Mariano Rajoy und seiner PP das Regieren in Minderheit ermöglichen, enthielten sich beim Vorschlag der PSOE und stimmten dem der PNV zu.

Defensora del Pueblo

Passend zum Start des Reformvorhabens hat die Volksanwältin Soledad Becerril ihren Jahresbericht im Parlament vorgestellt und die Auswirkungen des „Gesetzes zum Schutz der Bürgersicherheit“ gerügt. Sie berichtet einerseits von mehreren Fällen, in denen Pressevertreter unter Anwendung des Gesetzes an ihrer Arbeit gehindert wurden. Ein Fotograf sollte beispielsweise gezwungen werden, Fotos, die er von einem Arbeitsunfall gemacht hatte, zu löschen. Andererseits von Fällen, in denen Bürger durch die Auslegung des Gesetzes in ihren Rechten der freien Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit beschnitten wurden. Einer der zitierten Vorfälle betraf eine Gruppe von zwölf Menschen, welche in einem Arbeitsamt die Beschleunigung der Zahlung ausstehender Sozialleistungen forderte. Sie wurde von einem Einsatzkommando wegen nicht genehmigter Demonstration aufgelöst, obwohl das  entsprechende Gesetz erst ab zwanzig Menschen greift. Im Zuge dessen wurden ohne weitere Anhörung empfindliche Bußgelder gegen Bedürftige verhängt, die teils mit mehreren Kindern ohne Einkommen oder von einer Hilfszahlung von spärlichen 400 Euro pro Monat leben müssen.

Die Volksanwältin fand klare Worte der Mahnung: „Die Ausübung eines verfassungsmäßigen Rechtes kann niemals Gegenstand von Sanktionen sein!“

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