Kommt der Rabatt von 75% für Festlandflüge den Residenten wirklich zugute?


Laut Rafael Gallego, Präsident des spanischen Dachverbandes der Reiseagenturen (CEAV), haben die Reisebüros keine Verteuerung der Ticketpreise zwischen den Kanaren und dem Festland seit Inkrafttreten der Anhebung des Residentenrabatts feststellen können. Archiv-Foto: EFE

Brüssel prüft, ob seit Inkrafttreten der Anhebung des Rabattes die Basispreise von den Airlines erhöht wurden

Kanarische Inseln/Brüssel – Die Plattform „Canarios Sin Alas“ (Canarios ohne Flügel) hat bei der EU-Kommission angezweifelt, der Residentenrabatt von 75% auf Festlandsflüge könnte nicht zugunsten der Verbraucher ausfallen, womit EU-Recht verletzt würde.

Die EU-Kommission wird die Auswirkungen der seit Juli 2018 geltenden Anhebung des Rabatts auf Festlandsflüge von 50% auf 75% überprüfen, um festzustellen, ob seit Inkrafttreten der Maßnahme die Preise künstlich angehoben wurden und ob sich die Maßnahme ihrem Zweck entsprechend positiv auf die Geldbeutel der Einheimischen auswirkt. Das ist nämlich grundlegende Voraussetzung für die Bonifikation, die ansonsten gestrichen werden könnte.

Sophie Moonen, Leiterin der Abteilung für Transporthilfen der Generaldirektion für Wettbewerb, traf sich Anfang April mit Vertretern der Plattform, die sich für eine Preissenkung bei den Festlandsflügen insbesondere im Sinne der Canarios, die auf dem Festland leben, einsetzt. Bei diesem Treffen in Brüssel baten die Interessenvertreter um Einrichtung eines effizienten Mechanismus zur verlässlichen Kontrolle der Preise für Flugtickets zwischen den Inseln und dem Festland, der verhindert, dass willkürlich die Preise angehoben werden.

Pablo Hernández, Professor für Finanz- und Steuerrecht der Privatuniversität ICADE und Mitglied der Organisation, erklärte, es gäbe klare Hinweise darauf, dass die Subvention den Wettbewerb verzerre und zu Preiserhöhungen führe, die allein dem Vorteil der Airlines dienten. Laut Hernández verpflichtete sich Moonen zu einer entsprechenden Überprüfung.

Der Professor erklärte, mit der derzeitigen Systemkonfiguration und Umsetzung könnte die Subvention nicht vereinbar mit den Regeln der EU sein, weil die Airlines, die bereits die Kanaren mit dem Festland verbinden, Wettbewerbsvorteile gegenüber den Fluggesellschaften hätten, die neu in den Markt einsteigen würden. Der Staat würde die Zuschüsse erst sechs Monate später ausgleichen, erklärte der Rechtsexperte.

Ihm zufolge habe sich Moonen sehr für das Thema interessiert. Die Kommission wolle die Anwendung des Residentenrabattes überprüfen. Es handele sich um einen Wendepunkt; schon bald könnte die Anwendung geändert werden, und zwar wirklich zugunsten der Canarios, erklärte Hernández.

Rafael Gallego, Präsident des spanischen Dachverbandes der Reiseagenturen (CEAV), erklärte im Gespräch mit dem Radiosender Radio El Día, die Reisebüros hätten keine Anhebung der Ticketpreise festgestellt. Allerdings befand Gallego das System zur Anwendung des Residentenrabatts ebenfalls als „nicht ideal“. Er stellte jedoch infrage, ob ein transparenteres System, wie das von Portugal, in dem die Reisenden den gesamten Preis bezahlen und den Rabatt in eigener Person später erstattet bekommen würden, hierzulande angenommen werden würde.

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