Kostenloses Wasser, unverpacktes Obst und ein Pfandsystem

Teresa Ribera, Ministerin für den ökologischen Wandel, erwartet eine positive Rückmeldung von der Europäischen Kommission. Foto: EFE

Teresa Ribera, Ministerin für den ökologischen Wandel, erwartet eine positive Rückmeldung von der Europäischen Kommission. Foto: EFE

Ziel ist die Reduzierung von Abfällen und die Förderung von Recycling

Madrid – Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern liegt Spanien weit im Rückstand, wenn es um das Recyceln geht. Diese Situation soll sich aber nun ändern. Das Ministerium für den ökologischen Wandel, unter der Leitung von Teresa Ribera, hat kürzlich den Entwurf eines Königlichen Erlasses über Verpackungen und Abfälle bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung vorgelegt. Der Text sieht unter anderem vor, dass Veranstalter von Kultur- und Sportevents verpflichtet werden, Alternativen zum Verkauf von verpackten Getränken und Einwegbechern einzuführen. Ab 2023 soll sogar von Veranstaltern der Zugang zu unverpacktem Trinkwasser gewährleistet werden. Diese Maßnahme steht im Einklang mit dem im März verabschiedeten Abfallgesetz, das alle gastronomischen Einrichtungen des Landes dazu verpflichtet, den Kunden kostenloses Leitungswasser zur Verfügung zu stellen.

Bedingung für EU-Fonds

Der Entwurf dieses Erlasses wird nun von der Europäischen Kommission geprüft. Eine der Verpflichtungen, die Spanien eingegangen ist, um die „Next GenerationEU“-Fonds zu erhalten, ist die Verabschiedung dieses königlichen Dekrets. Es laufen gegen Spanien nämlich noch drei Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtumsetzung mehrerer europäischer Richtlinien über Abfälle und Verpackung. Jedoch, nach der Verabschiedung des Abfallgesetzes im März und nun des Königlichen Erlasses, sollten sie eingestellt werden. Immerhin haben beide Bestimmungen ein gemeinsames Ziel: Das Abfallaufkommen zu reduzieren und langfristig ein Recyclingverhalten in der Gesellschaft zu erreichen.

Sobald der Erlass vom Ministerrat bewilligt wird, und das sollte noch vor Ende des Jahres geschehen, wird sich im Handel einiges ändern. Einzelhandelsgeschäfte dürfen kein verpacktes Obst mehr verkaufen, wenn es weniger als 1,5 Kilogramm wiegt. Darüber hinaus müssen Supermärkte mit einer Fläche von mehr als 400 Quadratmetern mindestens 20% ihrer Verkaufsfläche für lose verkaufte Produkte vorsehen. Mit diesem Erlass wird auch schrittweise ein Pfand- und Rückgabesystem für bestimmte Mehrwegverpackungen in Geschäften eingeführt. Er legt ebenfalls genaue Ziele für dieses Jahrzehnt fest. Besonders wichtig ist, dass alle in Umlauf gebrachten Verpackungen bis 2030 recycelbar und, wenn möglich, wiederverwendbar sein sollen. Im Falle von Einweg-Plastikflaschen für alle Arten von Getränken soll die Verwendung bis 2030 um 20%, gegenüber dem Stand von 2022, reduziert werden.

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