Wasser an Flughäfen wird teuer

Der Preis für Wasser an den spanischen Flughäfen bleibt künftig wieder den einzelnen Geschäften und Betreibern von Getränkeautomaten überlassen. Es muss mit drastischen Erhöhungen gerechnet werden. Foto: AENA

Der Preis für Wasser an den spanischen Flughäfen bleibt künftig wieder den einzelnen Geschäften und Betreibern von Getränkeautomaten überlassen. Es muss mit drastischen Erhöhungen gerechnet werden. Foto: AENA

Preislimit der Wasserflaschen aufgehoben

Madrid – Die häufigste Beschwerde, die der spanische Flughafenbetreiber AENA (Aeropuertos Españoles y Navegación Aérea) lange Jahre von den Reisenden erhielt, bezog sich auf die überteuerten Preise von Wasserflaschen aus den Getränkeautomaten. Im März 2018 reagierte AENA auf dieses Feedback und verpflichtete alle Geschäfte innerhalb der Terminals, einschließlich die Betreiber von Getränkeautomaten, die Preise der kleinen Wasserflaschen (0,33 und 0,5 l) auf einen Euro zu senken. Das ist nun vorbei. Der Oberste Gerichtshof hat in einem Urteil dieses Preislimit untersagt. Das bedeutet, dem Flughafenbetreiber ist es nun nicht mehr erlaubt, Preise für gewisse Produkte festzulegen.

Das Urteil betrifft auch alle künftigen Mietverträge, die AENA abschließt. Demnach können die Betreiber der Geschäftslokale und Verkaufsautomaten selbst den Preis für die Wasserflaschen bestimmen. In früheren Jahren betrug dieser für eine kleine Wasserflasche teilweise mehr als zwei Euro.

Eigentlich hatte sich der Oberste Gerichtshof nicht mit dem Preislimit für Wasserflaschen beschäftigt. Er ermittelte in einer Klage, welche die Gastgewerbegruppe Pansfood wegen fünf Mietverträgen für Lokale am Flughafen Barcelona-El Prat gegen AENA eingereicht hatte. Der Gerichtshof erklärte, dass es sich in diesen Fällen nicht um Mietverträge, sondern um Konzessionen handele. Der Flughafenbetreiber kontrolliere verschiedene Vorgänge wie beispielsweise die Service- und Lebensmittelqualität, die Preise bestimmter Produkte sowie die Dekoration der Lokale. Da AENA keine Konzessionen, sondern Mietverträge abschließen möchte, sahen sich die Richter gezwungen, die Beschränkung der Preise aufzuheben.

Diese Preiserhöhung bei einem Produkt, das zur Grundversorgung gehört, wird für die Reisenden sicher auf Unverständnis stoßen. Die Vereinigung der Flughafenbetreiber (Airports Council International, ACI), zu der auch AENA gehört, hatte schon im Jahr 2015 empfohlen, dass alle Flughafenbetreiber den Verkauf von kleinen Wasserflaschen für einen Höchstpreis von 1 Euro garantieren sollten. Ein Trost bleibt den Reisenden dennoch: Sie hatten kostenlose Wasserspender an den Flughäfen gefordert. AENA ist dieser Bitte nachgekommen und hat bereits mehr als 200 davon installiert.

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