Die Mehrheit der Kanaren-Touristen hält sich an die PCR-Testpflicht
Kanarische Inseln – Alle Flugpassagiere, die aus dem Ausland aus sogenannten Risikogebieten einreisen, müssen in Spanien seit Ende November 2020 einen negativen PCR-Test vorweisen können, der nicht älter als 72 Stunden ist. Zudem müssen sie auch weiterhin ein Formular ausfüllen, in welchem sie ihre Daten angeben und ob sie Symptome haben sowie auch versichern, dass sie negativ auf Corona getestet wurden.
Auch Spanier, die aus dem Ausland zurückkehren, müssen den Test vorweisen können. Bei der Ankunft auf Teneriffa werden die Ankommenden stichprobenartig durch Kontrollpersonal des Gesundheitsministe- riums überprüft. Für die Einreise ohne Test könnten hohe Bußgelder von bis zu 3.000 Euro verhängt werden. In jedem Fall muss sich der Einreisende, der keinen Test nachweisen kann, noch im Flughafen einem Antigentest unterziehen, dessen Ergebnis nach einer Stunde vorliegt. Diese Maßnahme wurde jedoch in den ersten Tagen seit Inkrafttreten der Testpflicht kaum nötig, da sich die große Mehrheit der Reisenden an die Vorgabe hielt.
Etliche der wenigen Urlauber beschwerten sich über die hohen Kosten der Tests von 110 bis 170 Euro, die nicht selten den Preis günstiger Flüge, die zurzeit in Großbritannien schon für unter 100 Euro zu haben sind, übersteigen.
Dies befeuert auf den Kanaren die Befürchtungen, dass die Testpflicht Urlauber davon abhalten könnte, auf die Inseln zu reisen. Die kanarischen Behörden fordern deshalb ebenso wie die Unternehmerverbände der Touristikbranche von der spanischen Regierung, die günstigeren Antigentests ebenfalls zuzulassen, weil die Folgen für die Tourismusindustrie sonst unabsehbar seien. Obwohl die EU-Kommission die Antigentests schon akzeptiert, hat die Regierung Sánchez bisher nicht nachgezogen. Und das, obwohl diejenigen Touristen, die ohne PCR-Test einreisen, eben dieser Art Test unterzogen werden. Auch nach dem Dekret der Kanarenregierung, das seit dem 14. November für die Unterbringung in kanarischen Hotels und Ferienwohnungen einen negativen Coronatest vorschreibt, sind beide Testarten zulässig.