Madrid garantiert Sterben in Würde


Eine Patientenverfügung klärt die Ärzte darüber auf, welche Behandlung ein Patient wünscht, wenn er selbst seinen Willen nicht äußern kann. Foto: Pixabay

Die Patienten sollen in einem Patiententestament ihren Willen festlegen

Madrid – Das Parlament der autonomen Region Madrid hat dieser Tage einstimmig ein Gesetz verabschiedet, welches das Recht schwer kranker Menschen auf ein Sterben in Würde garantiert. Damit sind es nun neun Regionen, die über eine derartige gesetzliche Regelung verfügen, während auf nationaler Ebene noch kein Gesetz zustande gekommen ist. Das Madrider Gesetz garantiert den Patienten, wenn sie es wünschen, eine palliative Versorgung im Krankenhauseinzelzimmer oder zu Hause.

Alle Parteien unterstützten das von den Sozialisten eingebrachte Gesetz bei der Abstimmung Anfang März im Madrider Regionalparlament. Die Normative garantiert das Recht auf eine angemessene Behandlung, die „im Bereich des Möglichen das Leiden des Betroffenen und das Leid der Angehörigen mildert“. Der Betroffene kann Behandlungen, Schmerzlinderung oder lebenserhaltende Maßnahmen ablehnen, soweit er angemessen informiert worden ist.

Die von dem Gesetz vorgesehenen Palliativmaßnahmen sind interdisziplinär und beziehen sich auf den Patienten, dessen Krankheitsverlauf irreversibel ist, beziehen aber auch die Familienangehörigen mit ein. Vorrangig ist dabei die Linderung des Schmerzes und anderer Symptome, um „bis zum Ende die bestmögliche Lebensqualität zu gewährleisten“.

Für den Fall, dass der Betroffene nicht fähig ist, seinen Willen zu äußern, verweist das Gesetz auf die Patientenverfügung, in welcher der Patient – nach umfangreicher Aufklärung – genau festgehalten haben sollte, welche ärztliche Behandlung er wünsche. Dabei schreibt das Gesetz für die Region Madrid die Möglichkeit vor, dass die Einwohner in jedem Gesundheitszentrum eine Patientenverfügung anfertigen lassen können. Die Patientenverfügungen werden in ein zentrales Register aufgenommen und erscheinen in den Patientenakten.

Neben der Pflicht der Ärzte, ihre Patienten über die Existenz der Patientenverfügung zu informieren, sieht das Gesetz vor, dass die Regionalregierung von Madrid jährlich einen Bericht über die Umsetzung der Norm, die Zufriedenheit der Patienten und die Effektivität der im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen erstellt.

Inzwischen hat Ciudadanos im Abgeordnetenhaus den Entwurf eines landesweiten Gesetzes beantragt. Die Podemos-Partei hatte im Januar, ebenfalls auf nationaler Ebene, die Legalisierung der Sterbehilfe gefordert.

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