Maßnahmen zur Verhinderung von Steuerbetrug


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Nach der Ankündigung einer Steueramnestie

Die Regierung hatte von allen Seiten Kritik erfahren, als sie ihre große Steueramnestie propagierte. Nur mit zehn Prozent der hinterzogenen Summe müssen Steuerpflichtige ihr Schwarzgeld versteuern, wenn sie sich bis November dieses Jahres für eine Selbstanzeige entscheiden.

Madrid – Um den Steuersündern diesen Schritt leichter zu machen, hat der Finanzminister nur zwei Wochen nach Bekanntgabe dieses Plans neue Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung angekündigt. Sie sollen den Steuerbetrug erschweren und seine Verfolgung erleichtern, vor allem aber soll verhindert werden, dass Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt aus nicht deklarierten Einkünften im Ausland verjähren.

Ein Steuerdelikt verjährt nach wie vor nach fünf Jahren wie bisher, daran will man auch nicht rühren. Also die nicht deklarierten Einkünfte in Spanien verjähren ebenfalls. Aber die, welche im Ausland erzielt werden, verjähren nicht. Das ist eine Form, um gegen die Kapitalflucht zu kämpfen.

Die Regierung will nicht verhehlen, dass dieser Plan gegen die Steuerhinterziehung nicht die Verschärfung der Inspektionen oder die Erhöhung der Zahl der Steuerprüfer vorsieht. Er hat nur ein klares Ziel: Er soll die Tausende von Spaniern, die nicht deklariertes sogenanntes „schwarzes Geld“ besitzen, dazu bringen, von der Amnestie Gebrauch zu machen. Die politische Botschaft ist klar: Wer da nicht mitmacht, wird es ab sofort schwer haben, dieses Geld zu verbergen.

Um zu verhindern, dass auch nur ein Teil des Schwarzgeldes in der Schattenwirtschaft gewaschen wird, hat sich die Regierung verschiedene Mechanismen ausgedacht. Besonders wirkungsvoll soll die folgende Maßnahme sein, die Regierungschef Rajoy kurz vor Ostern persönlich bekannt gab: Jegliche Barzahlung von mehr als 2.500 Euro an ein Unternehmen oder an einen Selbstständigen ist verboten. Damit hat die Regierung den Betrag von 1.000 Euro, von dem bislang die Rede war und der in Italien üblich ist, bedeutend angehoben. Finanzminister Montoro vertrat die Meinung, diese Summe sei realistischer und blockiere nicht normale Geschäfte.

Die Sanktion für Barzahlungen von mehr als 2.500 Euro an Unternehmen beträgt 25% des gezahlten Betrages, und es wird sowohl der Zahler als auch der Empfänger bestraft. Doch wer die illegale Zahlung in einem Zeitraum von drei Monaten freiwillig anzeigt, geht straffrei aus. Doch bei dieser Regelung sind auch Ausnahmen vorgesehen, beispielsweise bei Zahlungen unter Privatleuten oder wenn eine Bank beteiligt ist. Der Höchstbetrag steigt auf 15.000 Euro, wenn es sich um nicht residente Ausländer handelt. Finanzminister Cristóbal Montoro führte als Beispiel Touristen an, die in Spanien Einkäufe mit Bargeld machen. Für sie gilt die Höchstgrenze von 2.500 Euro nicht.

Eine weitere Neuigkeit im Kampf gegen die Steuerhinterziehung ist die Verpflichtung, dass auch Konten und Kapitalanlagen deklariert werden müssen, die sich im Ausland befinden und die Zinsen und Dividenden, die daraus erwachsen. Hierdurch möchte der Finanzminister zusätzlich 2,5 Milliarden Euro kassieren. Nach Ablauf der Amnestie am ersten November werden dann 50 % Einkommensteuern, Verzugszinsen für abgelaufene Jahre sowie Strafgelder erhoben. Die Regierung weist darauf hin, dass Steuersündern, welche die Amnestie ignorieren, das mit Sicherheit teuer zu stehen kommt.

Eine weitere sehr wichtige Maßnahme zur Verhinderung von Steuerbetrug ist die Änderung der Konditionen für kleine Unternehmen, die nach dem sogenannten Modulo-Verfahren versteuern, einer Art Pauschalbesteuerung. Unternehmer, welche mehr als 50.000 Euro jährlich umsetzen und weniger als 50% ihrer Einnahmen an private Kunden in Rechnung stellen, können diese Form der Besteuerung künftig nicht mehr in Anspruch nehmen. Dabei hat der Fiskus ganz besonders Betriebe im Auge, die Umbauten und Renovierungen durchführen sowie Transportbetriebe und Umzugsfirmen.

Ein weiteres Problem für die Finanzbehörde waren bislang Gesellschaften und Unternehmen, die Insolvenz angemeldet haben und ihre Verpflichtungen gegenüber dem Fiskus nicht mehr erfüllen. Hier soll die Gesetzgebung geändert werden, um vorbeugende Maßnahmen ergreifen zu können und zwar bereits dann, wenn die Erfüllung der Zahlungen fraglich erscheint. Auch sollen Nachfolger in der Gesellschaft haftbar gemacht und Geschäftsführer zur Verantwortung gezogen werden können.

Für die Behinderung oder Verzögerung von Steuerinspektionen soll die Höchststrafe auf 600.000 Euro angehoben werden.

Diese Maßnahme wurde vom Verband der Steuerinspektoren lebhaft begrüßt.

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