Mehr Flexibilität auf dem Vermietungsmarkt


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Das neue Mietgesetz ist in Kraft getreten

Anfang des Monats ist ein neues Mietgesetz in Kraft getreten. Es führt verschiedene Neuerungen ein, die den Vermietungsmarkt flexibilisieren sollen. Für neue Mietverträge verringert sich die obligatorische Laufzeit von vorher fünf auf drei Jahre. Wenn nicht bis 30 Tage vor Ablauf etwas anderes vereinbart wird, verlängern sie sich dann automatisch um ein Jahr, nicht wie früher um drei. Neu ist auch die Möglichkeit für Mieter, vom Ablauf des ersten halben Jahres an mit nur 30 Tagen Frist zu kündigen und, ungeachtet der Jahresfristen sowie ohne Entschädigungszahlung, auszuziehen.

Madrid – Der Vermieter hat seinerseits bei Eigenbedarf die Möglichkeit, nach Ablauf eines Jahres unter Einhaltung einer Zwei-Jahres-Frist zu kündigen.

Mietpreiserhöhungen oder  -senkungen können ab dem dritten Mietjahr frei zwischen Mieter und Vermieter vereinbart werden und sind nicht wie bisher an den Verbraucherpreisindex IPC gebunden.

Wenn ein Mieter Renovierungs- oder Umbauarbeiten durchführt, die eine Aufwertung der Wohnung darstellen, kann eine Übereinkunft mit dem Vermieter getroffen werden, die Kosten von den monatlichen Mietzahlungen abzuziehen.

Das neue Gesetz bringt auch eine weitere Beschleunigung der „Expressräumung“. Wenn ein Mieter auch nur einen Monat im Verzug ist, wird der Vertrag ungültig, und ein Räumungsverfahren kann eingeleitet werden. Ab Empfang der Zahlungsaufforderung für die rückständige Miete hat der Mieter jedoch zunächst zehn Tage Zeit, diese zu begleichen. Die Räumung kann nach nur zehn Tagen durchgeführt werden, die Formalitäten hierzu wurden vereinfacht. Der Mieter kann das Verfahren jederzeit stoppen, indem er die Mietschuld begleicht. In diesem Fall wird der Mietvertrag reaktiviert.

Bei Verkauf der Immobilie muss der neue Eigentümer den Mietvertrag nicht mehr übernehmen, es sei denn, dieser wurde im Grundbuch eingetragen.

Für säumige Mietzahler hat die Regierung ein Register eingerichtet, in das Mieter, gegen die ein Titel erwirkt wurde, eingetragen werden. Dies soll Hausbesitzer ermutigen, zu vermieten, indem ihnen die Sorge, an Mieter mit schlechter Zahlungsmoral zu geraten, genommen wird.

Energieausweis ist Pflicht

Eine weitere neu erlassene Regelung ist ebenfalls für Vermieter von Bedeutung. Seit dem 1. Juni ist es Pflicht, ein „Certificado energético“, einen Energieausweis, für seine Immobilie vorweisen zu können, wenn sie verkauft oder für länger als vier Monate vermietet werden soll (das Wochenblatt berichtete). Die Einstufung, die ähnlich wie bei Haushaltsgeräten von A (energieeffizient) bis G (hoher Energieverbrauch) reicht, muss im Mietvertrag und in Vermietungsanzeigen angegeben werden, sonst drohen Bußgelder zwischen 300 und 3.000 Euro. Ausgestellt werden die Energieausweise von Architekten und Bauingenieuren. Sie gelten für zehn Jahre.

Da mit der Umsetzung der Regelung gerade erst begonnen wird, ist derzeit noch unklar, wie sich die Kosten entwickeln. Diese werden bisher auf 90 bis 250 Euro für eine 90-Quadratmeter-Wohnung geschätzt.

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