Mehr Freiheit am Himmel


Für professionelle Drohnenpiloten eröffnen sich seit Jahresbeginn neue berufliche Möglichkeiten. Foto: EFE

Eine Gesetzesänderung gibt den kanarischen Himmel frei für den Drohnenverkehr

Kanarische Inseln – Die kanarischen Drohnenpiloten haben Grund zur Freude, denn eine Gesetzesänderung gibt nun den Himmel über Spanien frei für ausgedehnte professionelle Aktivitäten. Über ein Jahr hatte die Branche auf eine Gesetzesänderung warten müssen, die zu Beginn des Jahres in Kraft getreten ist. Auf den Kanaren war es bisher besonders schwierig, als Drohnenpilot Dienstleistungen anzubieten, weil die bisher gültigen Gesetze so restriktiv waren, dass beispielsweise auf Gran Canaria praktisch die halbe Inselfläche für den Drohnenverkehr gesperrt war. Die neue Regelung dagegen eröffnet ausgebildeten Drohnenpiloten nun ein breites Feld an Einsatz- und Geschäftsmöglichkeiten, die bisher nicht ausgeführt werden durften.

Bisher war es verboten, eine Drohne nachts aufsteigen zu lassen, sie über Ortschaften und Menschenansammlungen sowie im kontrollierten Luftraum fliegen zu lassen. Paradoxerweise war es meist auch verboten, Naturgebiete zu überfliegen, wo niemand wohnte und sich auch keine Menschenseele aufhielt,  schlicht weil sie zum kontrollierten Luftraum gehören. Auf dem begrenzten Raum der Inseln war auf diese Weise fast jeder Drohnenflug illegal. Seit Januar aber dürfen Drohnenpiloten, die einen Profiführerschein haben, ihre Fluggeräte auch in den genannten Situationen fliegen, sofern sie einen Sicherheitsplan eingereicht und die Erlaubnis der Staatlichen Agentur für Flugsicherheit AESA haben.

Ein großes Geschäftsfeld für Drohnenpiloten sind Film- und Fotoaufnahmen aus der Luft. Die Firmen, die sich dieser Tätigkeit widmen, können nun zahlreiche Aufträge annehmen, die sie im letzten Jahr noch ablehnen mussten. Dennoch können Verzögerungen bei der Bearbeitung und Genehmigung der Sicherheitspläne die Geschäftstätigkeit weiterhin behindern, weshalb die Drohnenunternehmer fordern, die Bearbeitung derselben flüssiger zu gestalten.

Die bisher besonders auf den Kanaren sehr restriktive Gesetzgebung hat jedoch nichts daran geändert, dass der Archipel zu den autonomen Regionen gehört, in denen die meisten Drohnenführerscheine gemacht wurden. Waren 2016 noch 62 Personen registriert, die einen Profi-Drohnenführerschein erworben hatten, so gibt es aktuell schon 140 Drohnenpiloten auf dem Archipel. Die auf Gran Canaria ansässige Flugschule Canavia hat in den letzten Jahren provinzübergreifend schon insgesamt 600 Profi-Drohnenpiloten ausgebildet.

Und es entstehen immer neue Anwendungsfelder. So gab kürzlich die Straßenverkehrsbehörde DGT bekannt, dass sie Drohnen zu Kontrollzwecken einsetzen wolle und um die Zahl der Unfälle auf Spaniens Straßen noch weiter zu reduzieren. Und auch bei Sicherheitsunternehmen, Baufirmen und im Gesundheitswesen gibt es Einsatzfelder und es tun sich neue Einsatzgebiete auf.

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