Mehr Selbstständigkeit ist gefragt


Neue Führerscheinprüfung

Seit dem 19. Januar 2013 gilt die 3. EU-Führerscheinrichtlinie, deren gesetzliche Umsetzung ist in Spanien an diesem Stichtag ebenfalls in Kraft getreten. Diese verändert in hierzulande vor allem die Führerscheinprüfung, aber auch die Gültigkeitsdauer des Führerscheins, die europaweit vereinheitlicht wird.

Madrid – Bei der Führerscheinprüfung gibt es sowohl im theoretischen als auch im praktischen Teil Veränderungen, durch die eine bessere Ausbildung der Fahranfänger gewährleistet werden soll.

Für den theoretischen Teil der Führerscheinprüfung gab es bisher einen Grundbestand von 800 Prüfungsfragen, dieser wurde auf 15.500 erweitert. Bei der Erstellung der neuen Fragen wurde auf klare und leicht verständliche Formulierungen Wert gelegt. Die Themenbereiche der Führerscheinprüfung sind Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln und -zeichen, wirtschaftliche Fahrweise und der Einfluss von Alkohol- und Drogenkonsum auf die Fahrtüchtigkeit. Die Fragen der theoretischen Prüfung werden künftig am PC  beantwortet, sodass das Ergebnis sofort ausgewertet und bekannt gegeben werden kann. Jeder Prüfling bekommt eine andere, individuell aus der Prüfungsfragen-Datenbank zusammengestellte Fragenkombination. Um die Vorbereitung zu erleichtern, hat die Behörde auf ihrer Website www.dgt.es Prüfungsfragen online gestellt, die nach der Beantwortung sofort automatisch korrigiert werden.

Im praktischen Teil der Prüfung gibt es die meisten Änderungen. Die Dauer der Fahrprüfung für PKW- und Motorradführerscheine ist auf 25 Minuten festgelegt. Vor Beginn muss der Aspirant verschiedene Kontrollen am Fahrzeug, beispielsweise an der Beleuchtung oder am Kühlwasserstand, durchführen und zeigen, dass er die Bedienelemente des Fahrzeugs kennt. Neu an der praktischen Fahrprüfung ist das selbstständige Fahren. Während der ersten zehn Minuten muss der Prüfling ein Ziel anfahren, ohne Anweisungen vom Prüfer zu erhalten. Bei diesem Teil des Tests wird auch bei Fehlern nicht eingegriffen oder unterbrochen, es sei denn, es besteht eine echte, unmittelbare Gefahr. Danach gibt der Prüfer während der restlichen fünfzehn Minuten Anweisungen. Der Sinn des selbstständigen Fahrens ist es, zu erreichen, dass die Fahrausbildung auf echte Befähigung zur Teilnahme am Straßenverkehr ausgerichtet wird und nicht auf das bloße Bestehen der Prüfung. Neu ist ebenfalls, dass der Prüfer die Fahrweise auch im Hinblick auf die Einsparung von Treibstoff und auf die Vermeidung unnötiger Schadstoffemissionen bewertet.

Nach der neuen Richtlinie wird dem Prüfling das Ergebnis sofort nach der Prüfung mitgeteilt und begründet. Es gibt Befürchtungen, dass diese Praxis zu vermehrten Aggressionen gegenüber dem Prüfpersonal führen könnte.

Residenten müssen nach zwei Jahren ihren Führerschein erneuern

Während das Inkrafttreten der neuen, europäischen Norm für die Spanier selbst bezüglich der Gültigkeitsdauer keine Änderungen bringt, werden jedoch für EU-Bürger, die ihren Wohnsitz in Spanien haben, ab 19. Januar neue Regelungen gültig. Führerscheine mit begrenzter Gültigkeit müssen ab jetzt bei Ablauf im Gastland erneuert werden. Inhaber einer im Heimatland unbegrenzt gültigen Fahrerlaubnis müssen ungeachtet dessen zwei Jahre nach Wohnsitznahme ihren Führerschein erneuern lassen und zwar nach den Regeln des Gastlandes. Für Ausländer aus der EU, die die Residencia schon haben, beginnt diese Zweijahresfrist mit dem 19. Januar 2013.

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