Meldebescheinigung weiter erforderlich


Noch im Januar tönte die Zentralregierung vollmundig, ab September sei Schluss mit der Vorlagepflicht einer Meldebescheinigung, um als Einwohner der Kanarischen Inseln, der Balearen, Ceutas oder Melillas in den Genuss des 50%igen Residentenrabattes bei Reisen aufs Festland zu gelangen. Nun stellte sich heraus, dass die Meldebescheinigung doch mitgeführt werden sollte.

Madrid – Das im Januar beschlossene Königliche Gesetzesdekret hat einen Haken. Zwar verpflichtet es die Fluggesellschaften, Fährunternehmen und Reisebüros, das Programm SARA einzurichten, welches automatisch den Wohnsitz des Reisenden und somit seine Berechtigung auf den Residentenrabatt überprüft, doch hebt sie nicht die Erfordernis der Vorlage einer aktuellen, von der Gemeinde ausgestellten und nur sechs Monate gültigen Meldebescheinigung auf. Sollte das System einmal ausfallen und der Reisende keine solche Bescheinigung mit sich führen, wird ihm höchstwahrscheinlich der volle Preis berechnet.

Aus diesem Grund hat die Regionalregierung das Transportministerium aufgefordert, erneut allein das DNI oder den Reisepass nebst „Residencia“ als Nachweis zu akzeptieren.

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