Nebentätigkeiten von Polizeibeamten begrenzt

Beamte der Policía Nacional müssen künftig neue Richtlinien beachten, um einem Nebenjob nachzugehen. Foto: EFE

Beamte der Policía Nacional müssen künftig neue Richtlinien beachten, um einem Nebenjob nachzugehen. Foto: EFE

Innenministerium arbeitet eine neue Regelung aus

Madrid – Viele Polizistinnen und Polizisten gehen zu ihrem zweiten Job, wenn ihr Dienst vorüber ist. Ein Beispiel dafür ist die Teilnahme von Polizeibeamten bei bekannten TV-Sendungen, die über medienwirksame Fälle berichten. Das Innenministerium, unter der Leitung von Fernando Grande-Marlaska, wird nun die Zahl der Nebenjobs von nationalen Polizeibeamten stark begrenzen.

Das Ministerium arbeitet derzeit einen Königlichen Erlass aus, der die Unvereinbarkeitsregelung für nationale Polizeibeamte verschärft, die eine zweite Tätigkeit im öffentlichen oder privaten Sektor anstreben. Eines der Ziele des neuen Erlasses ist es, zu verhindern, dass Nebentätigkeiten dem Ansehen der nationalen Polizei, die derzeit rund 73.000 Mitglieder hat, schaden. Weiterhin wird auch die Übernahme eines bezahlten oder unbezahlten Amtes in einer politischen Partei als unvereinbar gelten. Diese neuen Bestimmungen orientieren sich an den Regelungen, die bereits in anderen Polizeidiensten gelten.

Die neue Regelung legt fest, dass Beamte, die in audiovisuellen, gedruckten oder digitalen Medien über polizeiliche Tätigkeiten berichten, oder in denen Informationen verwendet werden, die sie aufgrund ihres Polizeistatus erhalten haben, zuvor eine ausdrückliche Genehmigung des Generaldirektors bzw. der für die Pressestelle der Polizei zuständigen Beamten einholen müssen.

Ziel ist es, der Beteiligung von Beamten in Sendungen, insbesondere im Fernsehen, Einhalt zu gebieten, da sie sich öfter zu Fällen äußern, während die Ermittlungen noch laufen. Das hat bei den Verantwortlichen der Ermittlungen Unbehagen ausgelöst und Einmischungen oder gar Vorverurteilungen verursacht.

Villarejo-Fall soll sich nicht wiederholen

Weiterhin wird es für Polizisten mit einem juristischen Studienabschluss untersagt, für Anwaltskanzleien in Straf- oder Verwaltungssachen, die in den Zuständigkeitsbereich der nationalen Polizei fallen, als Rechtsanwalt oder Rechtsberater tätig zu sein. Die neue Vorschrift wird ebenfalls die Arbeit im privaten Sicherheitsdienst oder die Mitgliedschaft in den Vorständen von Sicherheitsunternehmen untersagen. Das war nämlich der Fall des ehemaligen Kommissars der Nationalpolizei José Manuel Villarejo. Der hatte jahrelang sein Insiderwissen genutzt und missbrauchte seine polizeilichen Befugnisse, um Millionen zu kassieren. Er handelte von einem Büro für private Ermittlungen und einer Anwaltskanzlei aus. Villarejo erhielt Aufträge von hochrangigen Politikern, Behörden, Unternehmen und Privatpersonen, denen er als Informationsbeschaffer und „Problemlöser“ diente. Nach aktuellen Erkenntnissen nutzte er seit 2005 seine Stellung, um hochgestellte Persönlichkeiten auszuspionieren und vertrauliche Informationen zu verkaufen.

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