Neue Abfallverordnung in Santa Cruz

Am Strand Las Teresitas sollen in Zukunft keine Zigarettenkippen mehr den Sand und das Meer verunreinigen. Foto: Ayuntamiento de Santa Cruz de Tenerife

Am Strand Las Teresitas sollen in Zukunft keine Zigarettenkippen mehr den Sand und das Meer verunreinigen. Foto: Ayuntamiento de Santa Cruz de Tenerife

An Stränden darf künftig nicht mehr geraucht werden, und auf die Straße spucken ist ebenfalls verboten

Teneriffa – Die Stadtverwaltung Santa Cruz de Tenerife hat eine Bürgerbefragung begonnen und bittet die Einwohner um ihre Meinung zum Entwurf der neuen Abfallverordnung. Bürgerinnen und Bürger können ihre Vorschläge bis zum 12. Juni online einreichen. „Die Initiative wird durchgeführt, um den Inhalt der neuen Verordnung der Öffentlichkeit im Voraus bekannt zu machen und ihre Meinung einzuholen“, erklärte der zuständige Stadtrat von Santa Cruz, Carlos Tarife.

Interessierte können die neue Verordnung über das Portal für Bürgerbeteiligung (Participación ciudadana) auf www.santacruzdetenerife.es abrufen und dort auch an der Befragung teilnehmen.

Auf dem Portal für Bürgerbeteiligung wurden fünf verschiedene Debatten zu folgenden Themen eröffnet: All-gemeine Bestimmungen der Verordnung, Abfallbewirtschaftung, Reinigung des öffentlichen Raums, Verantwortlichkeiten und Sanktionen sowie Bestimmungen und Sonstiges.

Hohe Bußgelder sollen abschreckend wirken

Die neue Verordnung, welche die im Jahr 2001 erlassene ersetzt, enthält auch neue Verbote. Beispielsweise das Spucken auf die Straße oder von Sonnenblumenkernen auf den Boden, das Liegenlassen von Müll in der Natur, das Entfernen von Müll aus Containern oder das Anbringen von Werbung an geparkten Fahrzeugen. Außerdem wird das Rauchen auf allen Stränden und in den Badezonen von Teneriffas Hauptstadt verboten. In Bezug auf diesen letzten Punkt wies Tarife darauf hin, dass durch die Vermeidung von Zigarettenkippen im Sand eine Verschmutzung der Küste verhindert wird. Das Rauchen wird nur in den von der Stadtverwaltung speziell dafür ausgewiesenen Bereichen möglich sein. Bei Verstößen sieht die neue Verordnung Bußgelder von bis zu 3,5 Millionen Euro vor. Das macht fast das 60-Fache des Höchstbetrags von 60.000 Euro aus, der in der derzeitigen Verordnung festgelegt ist. Tarife wies darauf hin, dass die neue Verordnung voraussichtlich noch vor Ende des Jahres genehmigt und in Kraft treten wird.

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