Neue Regelung für Kindersitze


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Am 1. Oktober ist die neue Gesetzgebung in Sachen Sicherheitsvorkehrungen für Kinder im Straßenverkehr in Kraft getreten.

Autounfälle sind die häufigste Todesursache bei Kindern unter 14 Jahren. Diese Tatsache hat die spanische Verkehrsbehörde (Dirección General de Tráfico, DGT) dazu bewogen, grundlegende Änderungen bei den Sicherheitsvorkehrungen durchzuführen. Auch wenn Unfälle dadurch nicht verhindert werden können, so haben aktuelle Studien doch ergeben, dass die Todesfälle zu 75% und schwere Verletzungen sogar zu 90% vermieden werden könnten. 

Deshalb dürfen ab jetzt nur Kinder, die, unabhängig vom Alter, größer als 1,35 Meter sind, ohne speziellen Kindersitz mitfahren.

Diese Sicherheitsvorrichtungen dürfen nur dann auf dem Beifahrersitz genutzt werden, wenn es sich um ein zweisitziges Fahrzeug handelt oder die hintere Sitzbank schon „ausgebucht“ ist.

Ob vorne oder hinten, bei ganz kleinen Kindern (bis zu einem Jahr) müssen die Kindersitze stets gegen die Fahrtrichtung eingesetzt werden. Am Beifahrersitz muss dann der Airbag abgestellt werden.

Der korrekte Gebrauch der Sicherheitsvorrichtungen für Kinder kann nicht nur Leben retten, sondern auch den Geldbeutel schonen, denn bei Zuwiderhandlung drohen Ordnungsstrafen von zweihundert Euro und der Entzug von drei Punkten. Die Polizei ist sogar befugt, das Fahrzeug gegebenenfalls stillzulegen.

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