Neues Gesetz zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus


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Handykarten-Besitzer müssen identifiziert und sämtliche Daten ein Jahr lang aufbewahrt werden

Die spanische Regierung hat eine neues Gesetz zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus angekündigt, durch das insbesondere der Bereich der Telekommunikationen stärker unter Kontrolle gebracht werden soll.

Madrid – Der Entwurf für das zukünftige Gesetz, der am 6. September vorgestellt wurde, ist in Gemeinschaftsarbeit vom Justiz- und Innenministerium erstellt worden. Hauptpunkt der neuen Normative ist die Vorschrift, dass künftig auch die Besitzer von Handykarten namentlich registriert und sämtliche diesbezüglichen Daten von den Mobilfunkanbietern ein Jahr lang aufbewahrt werden müssen.

Spanien ist damit eines der ersten Länder der EU, das eine europäische Richtlinie über die Verwahrung von Telekommunikationsdaten, die im Dezember 2005 verabschiedet wurde, in nationales Recht umsetzte. Vorerst ist in dem spanischen Text nur die Rede von einer Aufbewahrungszeit von 12 Monaten, Innen- und Justizministerium schließen jedoch die Möglichkeiten, die gesetzliche Pflicht dieser Daten in Ausnahmefälle 24 Monate verwahren zu müssen, nicht aus. Natürlich geht es dabei nicht um den Inhalt der Gespräche, sondern nur um die Daten bezüglich des Anrufers und Empfängers sowie Uhrzeit und den Standort der Gesprächspartner.

Insbesondere die schmerzhafte Erfahrung der Madrider Terroranschläge vom 11. März 2004, bei denen 192 Menschen ums Leben kamen, hat die spanische Regierung dazu bewegt, so schnell und zielstrebig wie möglich die EU-Richtlinie umzusetzen. Die Verfolgung von Telefondaten hat die Polizei damals auf die Spur der Täter gebracht.

In Spanien gab es nach Angaben der Anbieter im vergangenen Jahr 39 Millionen Mobilfunknutzer, 24 Millionen davon telefonierten mit einer Karte und nicht mit Vertrag. Von diesen 24 Millionen Kunden verfügen die Mobilfunkanbieter bislang nur über die Daten von ca. acht Millionen, die ihnen ihren Namen wegen diverser Werbeaktionen bekannt gegeben haben. Die übrigen 16 Millionen sind nach derzeitiger Gesetzgebung nicht zu identifizieren.

Durch die neue Normative werden die Anbieterfirmen sowie die Verkaufsstellen dazu angehalten, beim Verkauf eines Karten-Handys Name und sonstige Daten des Käufers zu registrieren.

Die Mobilfunkbetreiber sehen zwar kein technisches Problem in der Umsetzung des zukünftigen Gesetzes, beklagen jedoch, dass die Kosten immens sein werden. Die Rede ist von bis zu zehn Millionen Euro.

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