Neues Tempolimit auf Landstraßen


Auf den Landstraßen gilt ein neues Tempolimit. Foto: WB

Um die Zahl der Todesopfer im Verkehr zu verringern, wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Landstraßen auf 90 km/h gesenkt

Madrid – Die Regierung hat bei ihrer letzten Sitzung vor dem Jahreswechsel die auf Landstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf 90 km/h herabgesetzt und sich der in anderen EU-Ländern seit Langem üblichen Norm angepasst. Dies ist die erste von mehreren Maßnahmen zur Senkung der in den letzten Jahren steigenden Zahl tödlicher Verkehrsopfer. Die meisten tödlichen Verkehrsunfälle passieren auf Landstraßen.

Im Jahr 2017 kamen nach Angaben des Nationalen Observatoriums für Verkehrssicherheit 1.013 Personen auf Landstraßen ums Leben – 77% aller im Straßenverkehr tödlich Verunglückten. Das Risiko, dort bei einem Unfall ums Leben zu kommen, ist fast viermal so hoch wie auf Autobahnen und Schnellstraßen.

Während für Pkws und Busse mit Gurt auf den Landstraßen nun Tempolimit 90 gilt, wurde die Höchstgeschwindigkeit für Lkws und Transporter auf 80 km/h gesenkt. Bis Ende Januar will die Verkehrsbehörde DGT alle Tempolimit-Schilder durch entsprechende Aufkleber an die neue Norm angepasst haben.

Erst im November hatte der Direktor der DGT, Pere Navarro, erklärt: „Wir wissen, wo die Menschen im Verkehr ums Leben kommen. Alle Untersuchungen kommen zu dem Schluss, dass die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen unbedingt gesenkt werden muss, um die Unfallrate zu reduzieren.“

Bereits die beiden vorherigen Direktoren der Behörde beabsichtigten, das Tempolimit auf den Landstraßen herabzusetzen, doch aus „Furcht“, so Navarro, hätten sie von einer solch unbeliebten Maßnahme abgesehen. Nachdem in den letzten vier Jahren die Zahl der Todesopfer im Straßenverkehr jedes Jahr um knapp 1% anstieg, ist die DGT nun jedoch zu drastischen Maßnahmen bereit. Neben der Senkung des Tempolimits soll auch der unzulässige Gebrauch eines Mobiltelefons am Steuer, insbesondere die Nutzung des WhatsApp-Dienstes, bald mit einem erheblich höheren Punkteabzug geahndet werden.

Nach Angaben der Verkehrsbehörde DGT ist die Ablenkung im Straßenverkehr die häufigste Ursache für einen tödlich endenden Verkehrsunfall und steht noch vor dem Alkoholkonsum und zu hoher Geschwindigkeit.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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