Die Vertiefung des Guadalquivir wurde nicht ausreichend begründet
Die Hafenbehörde in Sevilla möchte schon seit fünfzehn Jahren die Flussmündung und die Fahrrinne des Flusses Guadalquivir auf 90 Kilometern Länge ausbaggern lassen, damit auch große Container-, Fracht- und Kreuzfahrtschiffe bis zur Hauptstadt Andalusiens gelangen können. Der Haken dabei ist, dass die Route durch das einzigartige Naturschutzgebiet Doñana führt und das Gleichgewicht der sensiblen Lebensräume in den Feuchtgebieten und dem Flussdelta stören würde.
Schon seit Anbeginn der Planung gab es Befürchtungen über die Konsequenzen des Projekts für die Umwelt. Nun hat die Verwaltungsgerichtskammer des spanischen Obersten Gerichtshofes der Durchführung des Vorhabens einen Riegel vorgeschoben. Das Urteil erging auf der Basis eines Widerspruchs, den der World Wildlife Fund (WWF) gegen den von der spanischen Regierung verabschiedeten „Wassernutzungsplan Guadalquivir“ einlegte. Dieser beinhaltete unter anderem die geplante Ausbaggerung des Flusslaufes. Die Umweltschützer forderten, denjenigen Teil des Plans für ungesetzlich zu erklären, welcher die Ausbaggerung als „ergänzende Maßnahme“ im Umweltbereich vorsieht. Der Oberste Gerichtshof stützt sich dabei auf die Gewässer-Rahmenrichtlinie und die Wasserplanungsverordnung und kommt zu dem Schluss, dass im Plan nicht klar begründet wird, warum die Vertiefung des Flussbettes nötig ist.
Die Richter führen in ihrer Begründung aus, dass das Ausbaggern Veränderungen der Wassermengen mit den daraus folgenden Schäden und Auswirkungen auf den Naturpark Doñana herbeiführt, der eines der am strengsten geschützten Gebiete Europas ist. Nach Auffassung der Kammer kann die Begründung für die Flussvertiefung nicht erst nach der Verabschiedung des Wassernutzungsplans erfolgen. Dies verbiete sowohl die Rahmenrichtlinie und die Wasserplanungsverordnung als auch die aktuellen Umweltschutzgesetze, die heute viel strenger sind als vor 15 Jahren. Darüber hinaus schränke die Ausführung dieses Projekts die Effektivität des restlichen „Wassernutzungsplans Guadalquivir“ ein.
In seinem Urteil kritisiert der Gerichtshof die Art und Weise, in der die Vertiefung des Flussbettes in den Wassernutzungsplan aufgenommen wurde und auch das Projekt an sich. Die Richter übernehmen dabei den Bericht der Wissenschaftlichen Kommission, die 2010 zu dem Schluss kam, „dass sich in der heutigen Situation die Vertiefung des Flussbettes als unvereinbar mit der Erhaltung des Mündungsdeltas und somit auch des Doñana-Parks erwiesen hat“. Diese Schlussfolgerungen aus einer Analyse der Wissenschaftler Miguel Losada und Javier Ruiz vom spanischen Obersten Wissenschaftsrat sehen die Richter als schlüssig an und die schädlichen Konsequenzen einer Vertiefung des Guadalquivir als objektive Tatsache.
Darüber, ob nun das Projekt als Ganzes gestorben oder nur aus dem Wassernutzungsplan herausgefallen sei, herrscht bei den verschiedenen Interessengruppen Uneinigkeit. Während der WWF nach diesem Urteil vom Verkehrs- und vom Umweltministerium verlangt, das Vorhaben aufzugeben, sieht die Hafenbehörde von Sevilla das Projekt nicht als automatisch beendet an und wird möglicherweise erneut ein Verfahren zur Genehmigung des Vorhabens beginnen.
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