Jordi Sànchez und Jordi Cuixart sitzen seit 2 Jahren in U-Haft
Madrid – Der Oberste Gerichtshof hat vorgesehen, das Urteil im sogenannten „Procés”-Fall (procés beschreibt die Unabhängigkeitsbestrebungen der katalanischen Nationalisten ab 2012) möglichst vor dem 16. Oktober bekannt zu geben. Zu diesem Zeitpunkt jährt sich die Inhaftierung von Jordi Sànchez und Jordi Cuixart, denen Rebellion bzw. Aufstand gegen die staatliche Ordnung vorgeworfen wird, zum zweiten Mal. Die Untersuchungshaft der beiden Aktivisten wurde von vielen Seiten, u.a. von Amnesty International, hart kritisiert und für überzogen angesehen.
Aus dem Umfeld der Richter hieß es, die Entscheidungsfindung ginge gut voran und es sei tatsächlich möglich, dass vor Mitte Oktober ein Urteilsspruch vorliege. Das Gesetz sieht für Straftaten mit einem Strafmaß von mehr als drei Jahren Gefängnis ein Maximum von zwei Jahren Untersuchungshaft vor, allerdings kann dieser Zeitraum um 24 Monate verlängert werden. Es heißt, die Richter wollen diese Verlängerung verhindern, sich jedoch auch nicht bei der Urteilsfindung zeitlich unter Druck setzen und vorschnell ein Urteil fällen. Auf der anderen Seite will man das Urteil nicht während der Wahlkampagne bekannt geben, auch wenn sich die Richter von jeglichem Einfluss durch die politischen Ereignisse freisprechen.
Vor Bekanntgabe des Urteils müssen die Richter noch festlegen, wie das geschehen soll. Das Gesetz sieht vor, dass ein Urteil den Angeklagten persönlich überbracht werden muss, allerdings wird eine persönliche Anwesenheit nicht vorausgesetzt. Es bestehen mehrere Möglichkeiten: Die Inhaftieren nach Madrid zu bringen oder einen Justizbeamten zur Übergabe in das katalanische Gefängnis zu schicken. Gewöhnlich wird hingegen das Urteil an die Rechtsanwälte ausgehändigt, welche dieses wiederum an die Angeklagten weiterleiten.
Weiterhin wurde noch nicht festgelegt, ob das Urteil im Gericht verlesen wird. Gerichtspräsident Manuel Marchena scheint dies jedoch abzulehnen, weil das Hunderte Seiten lange Urteil praktisch nicht verlesen werden kann, nur der Urteilsspruch allein ohne Begründung jedoch nicht vorgelesen werden darf.
Generalstaatsanwältin María José Segarra nahm das bevorstehende Urteil in ihre Rede zur Eröffnung des Gerichtsjahres auf und erklärte, alle seien verpflichtet, das Urteil zu befolgen, gleichgültig, wie dieses ausfallen werde. Angesichts der „außergewöhnlichen Schwere” des Vorwurfs – die Staatsanwaltschaft plädiert bei Rebellion auf eine Gefängnisstrafe von bis zu 25 Jahren – habe das Rechtssystem das Gesetz rigoros angewendet.
[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]