Ölbohrungen endgültig vom Tisch


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Oberster Gerichtshof bestätigt, dass die Sondierungsgenehmigungen ihre Gültigkeit verloren haben

Der Oberste Gerichtshof hat indirekt das Schicksal etwaiger Ölbohrungen seitens des Mineralölkonzerns Repsol vor den Kanaren besiegelt.

Ende 2014 hatte Repsol mit dem Bohrschiff „Rowan Renaissance“ 60 km vor der Küste Fuerteventuras trotz erheblicher Proteste seitens der kanarischen Gesellschaft und der Umweltschutzorganisationen die Erdölsuche aufgenommen. Die Probebohrungen ergaben, dass Öl und Gas vorhanden war, doch nicht in ausreichender Qualität und Menge, um eine Förderung in Betracht zu ziehen. 

So zog die „Rowan Renaissance“ im Januar 2015 unverrichteter Dinge wieder ab. 

Doch weil die Sondierungs- und Fördergenehmigungen weiterhin Gültigkeit hatten, konnte das Thema Ölbohrungen auf den Kanaren bislang nicht ad acta gelegt werden.

Nun entschied der Oberste Gerichtshof über die Richtigkeit der Entscheidung des Obersten Gerichtes der Kanaren, das 2014 ein Gesuch des damaligen Regionalpräsidenten Paulino Rivero (CC) auf eine einstweilige Verfügung gegen die Durchführung von Probebohrungen aufgrund der Gefahren für Umwelt und Tourismus abgelehnt hatte. Dabei bestätigte der Oberste Gerichtshof, dass Repsol nicht auf die Fördergenehmigungen verzichtet hat, die erst am 11. August 2017 auslaufen werden. Allerdings hängt die tatsächliche Erdölförderung von Sondierungen ab, deren Genehmigungen am 21. März dieses Jahres sehr wohl ihre Gültigkeit verloren haben. 

„Seit dem 21. März 2016 ist es nicht mehr möglich, im Rahmen der Sondierungsgenehmigungen für Canarias 1 bis 9 (Bezeichnung der Seegebiete östlich der Kanaren) irgendeine Aktivität durchzuführen. Somit ist es auch nicht mehr möglich, die noch ausstehenden Probebohrungen durchzuführen, unabhängig davon, dass die Fördergenehmigungen noch bis 11. August 2017 gültig sind,“ erklärte der Oberste Richter Eduardo Espín und beendete damit die Diskussion über eine etwaige Ölförderung Repsols vor den Kanaren.

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