Offizielle Verlautbarung der kanarischen Regierung vom 12.03.2020 zur Corona-Krise:

Sede Consejeria de Sanidad GOBCAN

Das Kanarische Gesundheitsministerium meldet 46 aktive Fälle des COVID-19-Coronavirus und fünf Genesungen

Die Krankenhäuser auf den Inseln führen Einschränkungen für Besuche stationär behandelter Patienten ein

Das Kanarische Gesundheitsministerium besteht auf der Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger, um die Ausbreitung des Virus auf den Kanarischen Inseln einzudämmen

Kanarische Inseln – 12.03.2020 – Das regionale Gesundheitsministerium verzeichnet 46 aktive Fälle des COVID-19- Coronavirus auf den Kanarischen Inseln und fünf Genesungen. Von den aktuellen Fällen werden 15 Infizierte in Krankenhäusern behandelt, darunter zwei auf Intensivstationen. Insgesamt wurden bisher 51 Fälle registriert.

Nach Inseln aufgeschlüsselt gibt es auf Teneriffa 31 aktive Fälle, sowie 3 Genesungen, d.h. insgesamt 34. Auf Gran Canaria liegen 12 aktive Fälle vor, auf Fuerteventura ist ein Fall gemeldet, auf La Palma 2, sowie 2 Genesungen auf La Gomera.

Maßnahmen zur Eindämmung

Das regionale Gesundheitsministerium hat eine Reihe von ersten Maßnahmen auf den Weg gebracht, damit die derzeit bestehende Lage der Viruseindämmung auf den Kanarischen Inseln erhalten bleibt. Aus diesem Grund wird bei der Umsetzung der Maßnahmen um die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger ersucht, damit wir alle gemeinsam unsere Bevölkerung schützen können.

Beschränkung der Besuche von stationär behandelten Patienten

Besuche von hospitalisierten Patienten sind in allen Krankenhäusern des kanarischen Gesundheitsdienstes verboten, außer die von Minderjährigen, Patienten mit Einschränkungen, von älteren Patienten, die eine Begleitperson benötigen, sowie in den Fällen, in denen ausnahmsweise und unter Vorlage einer entsprechenden Begründung eine Begleitperson von der Leitung des Zentrums genehmigt wird. In diesen Fällen muss die Leitung des Zentrums strengste Informations- und Präventionsmaßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Begleitpersonen die in den geltenden Protokollen festgelegten Anweisungen befolgen.

Weiterhin wird untersagt, Patienten zu begleiten, die die Notfalldienste und – aufnahmen der dem kanarischen Gesundheitsdienst unterstehenden Krankenhäuser, Gesundheitszentren und -dienste aufsuchen, es sei denn, der Patient ist minderjährig oder er ist auf Hilfe angewiesen und die Begleitung durch eine andere Person ist erforderlich. In diesem Fall ist nur eine Begleitperson gestattet.

Diese Beschränkungen werden für einen Zeitraum von 2 Wochen festgelegt, es sei denn, neue epidemiologische Gründe raten zu einer Verlängerung.

Maßnahmen zum Schutz älterer Menschen

Ältere Menschen sind eine der am stärksten gefährdeten Gruppen in dieser neuen Situation, und deshalb wird eine Reihe von Maßnahmen zu ihrem Schutz eingeführt. Bei diesen handelt es sich um die folgenden:

Die Schließung aller Vereinslokale und Freizeitzentren für ältere Menschen auf den Kanarischen Inseln wird angeordnet.

Besuche sind in allen Seniorenheimen in der Autonomen Gemeinschaft verboten, außer in den Fällen, in denen die Leitung des Zentrums dies aus hinreichend begründeten Gründen genehmigt. In diesen Fällen sind strengste Informations- und Präventionsmaßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Begleitpersonen die in den geltenden Protokollen festgelegten Anweisungen befolgen.

Diese Maßnahmen werden für einen Zeitraum von 2 Wochen festgelegt, es sei denn, neue epidemiologische Gründe raten zu einer Verlängerung.

Maßnahmen für Studierende

Es wird empfohlen, dass Studierende 14 Tage lang nach ihrer Ankunft auf den Inseln den engen Kontakt mit anderen Menschen, insbesondere mit immunsupprimierten Personen und älteren Menschen, vermeiden, sowie möglichst nicht nach draußen gehen. Sie werden gebeten, ihren eigenen Gesundheitszustand zu beobachten, falls eines der folgenden Symptome wie Fieber, Husten oder Kurzatmigkeit auftritt.

Falls die Person Atembeschwerden (Husten, Fieber oder Atemnot) ausbildet, muss sie sich telefonisch an die Notrufnummer 112 wenden und über die Vorgeschichte ihrer Reise und die Symptome, die sie hat, informieren, damit eine Einschätzung vorgenommen werden kann.

Nach Ablauf von 14 Tagen nach der Ankunft, in denen keine Symptome aufgetreten sind, kann die Person ein normales Leben führen, muss allerdings stets die allgemein festgelegten hygienisch-sanitären Empfehlungen befolgen.

Gruppenveranstaltungen

Studierenden, die noch nicht auf die Kanarischen Inseln zurückgekehrt sind, wird empfohlen, entsprechend der Anordnungen der jeweiligen Gesundheitsbehörden nicht zu reisen und an ihrem Wohnort zu bleiben.

In der Autonomen Gemeinschaft werden große nationale und internationale professionelle Sportveranstaltungen mit einer großen Anzahl von Zuschauern hinter verschlossenen Türen stattfinden.

Veranstaltungen in geschlossenen oder offenen Räumen, die eine Konzentration von mehr als 1000 Personen haben oder der Voraussicht nach haben werden, werden abgesagt oder verschoben.

In Fällen, in denen Veranstaltungen in Räumen mit einer Kapazität von weniger als 1.000 Personen stattfinden, dürfen sie nur dann durchgeführt werden, wenn nur ein Drittel der maximal erlaubten Kapazität erreicht wird, um eine angemessene Trennung zwischen den Teilnehmern zu gewährleisten.

Diese restriktiven Maßnahmen gelten für alle Freizeit- und Unterhaltungsveranstaltungen, kulturelle, religiöse, sportliche oder ähnliche Veranstaltungen, unabhängig davon, ob sie von einem öffentlichen oder privaten Veranstalter angeboten werden.

Diese Maßnahmen haben eine Dauer von 2 Wochen, unbeschadet von eventuellen Verlängerungen und zusätzlichen Maßnahmen, die zu einem späteren Zeit beschlossen werden können.

Informations-Rufnummern

Das regionale Gesundheitsministerium hat weiterhin eine kostenlose Telefonlinie (900 112 061) geschaltet, über die Fachleute des Gesundheitswesens unter der Koordination des kanarischen Gesundheits-Notdienstes (SUC) Anfragen von Bürgern zu Vorbeugungsmaßnahmen, Ansteckungsmöglichkeiten und falschen Konzepten im Zusammenhang mit dem Virus beantworten und informieren.

Ferner wird erneut an die große Wichtigkeit erinnert, dass Personen, die glauben, Symptome im Zusammenhang mit dem Coronavirus zu haben (Husten, Halsschmerzen, Fieber und das Gefühl der Atemnot) und die in den letzten 14 Tagen aus einem der erklärten Risikogebiete zurückgekehrt sind oder mit einer Person aus diesen Gebieten in Verbindung gestanden haben, sich mit den Gesundheitsbehörden unter der Notrufnummer 112 in Verbindung setzen und vermeiden sollen, direkt die Zentren für primäre Gesundheitsversorgung oder die Notaufnahme der Krankenhäuser aufzusuchen. Über diese Notrufnummer wird die Durchführung der Coronavirus-Tests im Wohnsitz der Personen selbst organisiert. Die Bevölkerung wird allerdings aufgefordert, die Notrufnummer rationell und nur dann zu nutzen, wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind. Am gestrigen Mittwoch wurden insgesamt 2512 Anrufe registriert, für die Linie 900 waren es davon 2222, sowie 290 für die Notrufnummer 1-1-2. Insgesamt sind seit Beginn der Indienststellung der Rufnummern bisher 9246 Anrufe eingegangen, von denen die Auskunftsstelle 7478 Anrufe erhielt, während 1768 Personen die Notrufnummer 112 wählten.

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