Pflichten der Gesellschaften


Formalitäten, die Körperschaften erfüllen müssen

Da es bei vielen Eigentümern von Gesellschaften Unsicherheiten gibt, bezüglich der Pflichten einer Gesellschaft (S.A., S.L.), möchte ich Ihnen hiermit einige der wichtigsten Formalitäten aufzeigen, die eine Körperschaft zu erfüllen hat.

1. Eine Gesellschaft ist verpflichtet, diverse Bücher zu führen (z.B. Aktionärenbuch, Gesellschafterbuch, Buchhaltungsbücher usw.).

2. Eine Gesellschaft ist verpflichtet, jährlich eine Körperschaftsteuererklärung abzugeben (Impuesto sobre Sociedades, I.S.)

3. Eine Gesellschaft ist verpflichtet, jährlich beim Handelsregister die Jahreskonten (Gewinn- und Verlustrechung, Bilanz und Bilanzbericht) abzugeben (Depósito de Cuentas).

4. Ist die Gesellschaft Eigentümer einer Immobilie, muss sie Grundsteuer entrichten (Impuesto sobre Bienes Inmuebles, I.B.I.).

5. Die Vermietung von Geschäftsräumen ist mehrwertsteuerpflichtig (Impuesto General Indirecto Canario, I.G.I.C./Impuesto sobre el Valor Añadio, I.V.A.).

Achtung! Auch passive Gesellschaften, d.h. ohne Gewerbetätigkeit, müssen diese Formalitäten erfüllen

Friedrich Dehmer, Steuerberater, ED Marte 108, CL Mónaco 1, 38650 Arona-Los Cristianos, Tel. 922 797933

Fax 922 792047, Montag – Freitag 10-13 Uhr e-mail: deas@dehmer.net, www.dehmer.net

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