Auf einer Tagung wurde an einer gesetzlichen Regelung gearbeitet
Fachleute aus dem Kulturstaatssekretariat, den spanischen Sicherheitskräften, der Justiz und dem Kunsthandel trafen sich dieser Tage in Madrid zu einer Tagung, um eine gesetzliche Regelung für den Umgang mit dem illegalen Handel mit Kulturgütern voranzutreiben.
Auf legalem Weg wurden im Jahr 2015 17.043 Kulturobjekte aus Spanien ausgeführt. Viele dieser Bewegungen finden im Rahmen des Austauschs von Leihgaben zwischen Museen und anderen Institutionen statt. Doch wie viele illegale Transaktionen erfolgen, ist schwierig festzustellen. Nicht einmal die Anzahl derjenigen Delikte, die aufgeklärt und geahndet werden, kann vollständig erfasst werden, weil es keine spezifischen Straftatbestände gibt. So fällt zum Beispiel die Fälschung von Kunstwerken oder antiken Geldmünzen nicht unter Kunst- bzw. Antiquitätenfälschung sondern unter Betrug. Dies ist zwar zutreffend, erschwert jedoch die Erstellung einer Statistik und Analyse dieser kriminellen Aktivitäten. Eine Aufnahme der entsprechenden Tatbestände in das spanische Strafrecht halten viele Experten für wünschenswert. Dennoch ist nicht zu erwarten, dass dies bald geschieht, da das Strafrecht erst kürzlich reformiert wurde, ohne diesen Bereich zu berücksichtigen.
Laut José Antonio Guasch Galindo, einem Mitglied der Abteilung für historisches Erbe der Guardia Civil, funktioniert hingegen die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich sehr gut, und auch das Kulturstaatssekretariat konnte berichten, dass es gelungen sei, die Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den einzelnen Polizeikorps innerhalb Spaniens zu verbessern. Eine Regelung auf europäischer Ebene über die Rückführung von Kulturgütern, die illegal aus einem EU-Mitgliedsland ausgeführt wurden, befindet sich in Spanien noch im Prozess der Ratifizierung.
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