Plusvalía-Reform


Finanzbehörden und Bürgermeister vereinbaren eine neue gesetzliche Regelung

Madrid – Der Gesetzentwurf zur Reform der Plusvalía-Steuer, die an die Stadt- und Gemeindeverwaltungen zu zahlen sind, wenn in deren Einzugsgebiet eine Immobilie verkauft wird, steht kurz vor der Vollendung. Die Gesetzesänderung wurde nötig, nachdem das Verfassungsgericht die bisherige Regelung für diejenigen Eigentümer, die beim Verkauf Verlust gemacht haben, außer Kraft gesetzt hat. Dieser Fall kommt, vor allem seit dem Platzen der Immobilienblase, häufig vor.

Dem nun vorliegenden Entwurf haben mittlerweile auch die Bürgermeister der Städte und Gemeinden, vertreten durch die Federación Española de Municipios y Provincias (FEMP), zugestimmt. Das neue Gesetz wird nicht rückwirkend gültig sein und verpflichtet die Steuerzahler, nachzuweisen, dass sie beim Verkauf ihrer Immobilie einen Verlust erlitten haben.

Die FEMP hat den Vorschlag der Finanzbehörden akzeptiert, fordert jedoch Entschädigungen für die Rückzahlungen bereits eingenommener Plusvalía-Abgaben, welche die Ayuntamientos seit dem Urteil des Verfassungsgerichts zu leisten hatten.

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