Rentenreform am 28. Januar 2011

Im Zuge der Kabinettssitzung vom 3. Dezember beschloss die Regierung neben dem Maßnahmen-Paket zur Ankurbelung der Privatwirtschaft, am 28. Januar 2011 die Rentenreform mit oder ohne vorliegende Einigung der politischen und sozialen Partner und als Gesetzesentwurf in das Parlament einzubringen.