Rechte der Minderjährigen


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Für sie gelten spezielle Vorschriften

Bevor ein minderjähriger Immigrant, der illegal und ohne eine erwachsene Begleitperson nach Spanien eingewandert ist, ausgewiesen werden darf, müssen erst verschiedene Bedingungen erfüllt werden. Das ist eine der Forderungen, die im Rahmen der Tagung „Die Rechte der minderjährigen Ausländer“ gestellt wurde, welche Ende Juni in Santa Cruz de Tenerife stattfand.

Luis Carlos Nieto García, Richter am Jugendstrafgericht von Ávila und Leiter der Tagung, erklärte in diesem Zusammenhang, dass die Rechte der minderjährigen Ausländer derzeit nicht gewahrt werden.

Jeder Minderjährige, der ausgewiesen werden soll, müsse zu allererst einmal von einem Richter angehört werden. Außerdem müsse ein Bericht der Sozialdienste seines Heimatlandes vorliegen, worin genau festgelegt sein muss, in wessen Obhut der Minderjährige gegeben werden soll. Des Weiteren stehe ihm die Verteidigung durch einen Richter zu, der nachweislich nicht die Interessen der Regionalregierung vertritt.

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