EU nimmt das „Ley de Costas“ unter die Lupe
Das seit 1988 gültige hochumstrittene Küstengesetz (Ley de Costas) besagt unter anderem, dass alle Meeresufer öffentliches Eigentum sind und auf einem Streifen von 100 und einem weiteren von 500 Metern Breite die Bebauung und Nutzung Beschränkungen unterliegen.
Madrid/Brüssel – Die Umsetzung, sprich Enteignung und Abriss von schon vor 1988 bestehenden oder seither errichteten Bauten auf dem Uferstreifen, die vor allem seit 2006 durch die sozialistische Regierung mit Nachdruck betrieben wurde, haben seitdem in allen Küstenregionen des Landes für Unmut, Proteste und Rechtsstreitigkeiten gesorgt, die noch durch die Tatsache kompliziert werden, dass das Gesetz nicht genau festlegt, von welcher Linie des Ufers aus die verschiedenen Zonen gemessen werden müssen.
Eigentümer von Immobilien im Ufergebiet, unter ihnen eine hohe Anzahl von Engländern und Deutschen, konnten diese seitdem weder verkaufen noch umbauen. Sie sehen nach Verstreichen der Nutzungserlaubnis, die für eine Übergangszeit von 30 bis zu maximal 60 Jahren eingeräumt wurde, der entschädigungslosen Enteignung entgegen. Viele Eigentümer, die um ihre Vermögenswerte fürchteten sowie etliche Umweltverbände legten Beschwerde in Brüssel ein, insgesamt 76 Mal.
Die EU-Kommission untersuchte deshalb den Fall und forderte die spanische Regierung auf, das Gesetz zu reformieren. Der neue Gesetzentwurf, der noch ratifiziert werden muss, liegt nun vor. Er verlängert die Nutzungsfrist von Häusern, die schon vor 1988 errichtet wurden, um nochmals 75 Jahre. Die Uferimmobilien können dann auch wieder verkauft werden, und Umbauten dürfen in eingeschränktem Maß erfolgen. Die Grenzen der Nutzungszonen sollen genau festgelegt und ins Grundbuch eingetragen werden. Zehn besonders schwer umstrittene Wohngebiete wurden von der Umsetzung des Küstengesetzes komplett ausgenommen. Vor der neuen Gesetzesreform waren 10.000 Häuser, die vor 1988 gebaut wurden, zum Ablauf ihrer Nutzungskonzession im Jahr 2018 dem Abriss geweiht. In den Zeitungen wird die Gesetzesreform deshalb auch Amnestiegesetz genannt.
Das Europaparlament nimmt die Beschwerden ernst und hat eine Delegation des Petitionsausschusses nach Madrid entsandt, um den Beschwerden nachzugehen. Dieser erscheint die angestrebte Rechtssicherheit auch mit dem neuen Gesetz nicht gewährleistet, da mit dem Moratorium von 75 Jahren die Unsicherheit bleibt, was danach mit den Grundstücken geschieht, weil die Regierung enteignet, jedoch keine Entschädigung zahlt. Die Delegation hat die Beschwerden der Eigentümer und der Umweltschützer zwei Tage lang vor Ort geprüft und wird nun ein Gutachten und Vorschläge ausarbeiten, über die dann im EU-Parlament abgestimmt wird.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]