Im Rahmen der Überarbeitung der Strafprozessordnung
Im Rahmen der längst überfälligen Überarbeitung der spanischen Strafprozessordnung will sich die Regierung Zapatero noch einem weiteren leidigen Thema annehmen, nämlich der gesetzlichen Regelung von Telefonüberwachung.
Madrid – Wie bekannt wurde, will die Regierung die Chance nutzen, um im Hinblick auf Lauschangriffe und die Möglichkeiten, die diesbezüglich die neuen Technologien bieten, mehr Garantien und strengere Sicherheitsvorschriften einzuführen.
Die Regierung arbeitet schon seit Monaten an der Reform des Gesetzes über das Strafverfahren, an der bislang sämtliche Justizminister der spanischen Demokratie gescheitert sind. Demnach hat die in diesem Zusammenhang angekündigte Aktualisierung des legalen Rahmens von richterlich angeordneter Telefonüberwachung auch nichts mit den polemischen Vorwürfen der konservativen Opposition zu tun. Die Partido Popular behauptet nämlich seit Wochen, von der Regierung per Lauschangriff mit dem sogenannten SITEL-System bespitzelt worden zu sein. Kritiker sehen in diesen Vorwürfen jedoch vielmehr einen Ablenkungsversuch von den Korruptionsenthüllungen in den eigenen Reihen, die seit Monaten nicht abreißen wollen.
Dennoch kommt die Regierung damit der PP-Forderung nach, den gesamten Bereich Telefonüberwachung in einem ley orgánica, also einem Gesetz mit Verfassungsrang zu verankern, für dessen Verabschiedung die absolute Mehrheit notwendig ist.
Das SITEL-System zur Telefonüberwachung ist seit 2005 im Einsatz. Diverse Urteile des Obersten Gerichtshofes haben die derzeitige Gesetzeslage in diesem Zusammenhang wiederholt als ausreichend bestätigt. Erst in jüngster Zeit traten erste Zweifel auf und selbst das Gericht fordert jetzt eine „Aktualisierung“. Die Kritik der Volkspartei geht jedoch viel weiter. Sie befindet nämlich, dass die derzeitige Lage verfassungswidrig sei und demnach durch die Anwendung der Lauschangriffe in den letzten vier Jahren systematisch gegen die Menschenrechte verstoßen wurde.
Das Justizministerium geht derweil davon aus, das Vorprojekt zu der überarbeiteten Strafprozessordnung Anfang kommenden Jahren dem Ministerrat vorlegen zu können.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]