Die PP schlägt vor, die Berechnungsgrundlagen der Pensionen zu ändern
Madrid – Für die Berechnung der Rente werden in Spanien die letzten 21 Jahre des Arbeitslebens herangezogen. Diese Regelung benachteiligt diejenigen Berufstätigen, die nach einem langen Berufsleben im fortgeschrittenen Alter den Arbeitsplatz verlieren, und denen diese letzten Jahre der Arbeitslosigkeit oder schlechteren Beschäftigung die zuvor erarbeitete Rentenhöhe reduzieren.
Die Regierung hat nun vorgeschlagen, dass diejenigen, welche lange Beitragszeiten von über 38 Jahren angesammelt haben, sich dafür entscheiden können, ihr gesamtes Arbeitsleben in die Berechnung der Pension mit einfließen zu lassen.
Wie Arbeitsministerin Fátima Báñez ausführte, wäre dieser Wechsel der Berechnungsgrundlage für den Arbeitnehmer eine freiwillige Option. Die Maßnahme ist bisher nur ein Entwurf und müsste zunächst noch in den sogenannten „Pakt von Toledo“ eingearbeitet werden, in dessen Rahmen die Reform der Renten debattiert wird.
Zurzeit ist die einzige Art, wie eine normale Rente berechnet wird, sie auf der Basis der letzten 21 Jahre festzusetzen. Dieser Zeitraum verlängert sich aufgrund der Rentenreform von 2011 jährlich um ein weiteres Jahr. Dieses Prozedere soll nach dem Willen der Regierungspartei PP nun um die oben genannte Wahlmöglichkeit erweitert werden. Zu diesem Zweck hat das Arbeitsministerium diesen Vorschlag der Kommission des Toledo-Paktes vorgelegt.
Wie Arbeitsministerin Fátima Báñez erklärte, sind in den letzten Jahren immer mehr Werktätige von Betriebsauflösungsverfahren (ERE) betroffen oder müssen als Klein-Selbstständige (Autonomos) arbeiten. Für diese Arbeitnehmer würde die Möglichkeit, den Berechnungszeitraum aus ihrem gesamten Arbeitsleben zu wählen, die künftigen Rentenbezüge verbessern.
Die Art, wie der noch wenig konkretisierte Vorschlag präsentiert wurde – inoffiziell während eines Fernsehinterviews beim Sender TVE nach einer Versammlung des Toledo-Paktes – hat Kritik aus den Reihen dieser Kommission hervorgerufen. Ein PP-Sprecher dieser Arbeitsgruppe erläuterte, man wolle in der Art, wie es auch in anderen Ländern der EU gemacht werde, den Berechnungszeitraum erweitern und den Arbeitnehmern gestatten, einige wenige Jahre, in denen am wenigsten verdient wurde, herauszulassen.
Zurzeit liegt das Renteneintrittsalter in Spanien bei 65,5 Jahren, bis 2027 wird es sich auf 67 Jahre erhöhen.
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