Reproduktionsbehandlung auch für Singles und lesbische Frauen


Auch Frauen ohne männlichen Partner können ab 2019 wieder eine Reproduktionsbehandlung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Foto: Pixabay

Die Regierung hat einige Einschränkungen der PP innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung wieder abgeschafft

Madrid – Medizinische Reproduktionsbehandlungen, wie die In-vitro-Fertilisation und die künstliche Befruchtung, sind Frauen ohne Partner und lesbischen Frauen ab 2019 innerhalb des öffentlichen Sozial- und Krankenversicherungswesens nicht mehr verwehrt. Im Jahr 2013 hatte das Gesundheitsministerium unter Ana Mato (PP) diese Behandlungen innerhalb der Seguridad Social auf „Paare, die aus einem Mann und einer Frau bestehen,“ beschränkt. Nun hat der Ministerrat dies als Teil einer ganzen Reihe von Maßnahmen wieder aufgehoben, die am internationalen „Gay Pride“-Tag verabschiedet wurden.

Die Staatssekretärin für Gleichstellung, Soledad Murillo, schrieb dazu in den sozialen Netzwerken: „2013 war die Vorbedingung, unfruchtbar und heterosexuell mit Partner zu sein. Heute ist Schluss mit der Frauenfeindlichkeit. Das nationale Gesundheitswesen gewinnt die Reproduktionsbehandlung für Lesben und Frauen ohne Partner zurück. Die Regierung gibt Rechte zurück.“

Die Reproduktionsbehandlungen für Singles und lesbische Frauen wurden vor fünf Jahren abgeschafft. Einige autonome Regionen, wie u.a. Andalusien, Valencia und Katalonien, weigerten sich, diese Einschränkung auf ihrem Territorium umzusetzen. Auch in der autonomen Region Madrid wurden sie aufgrund einer Klage des Vereins Women’s Link wieder zurückgenommen.

Die Präsidentin des Verbandes der Lesben, Schwulen, Trans- und Bisexuellen, Uge Sangil, bewertete die Rücknahme der Beschränkungen nach einem Treffen mit Gesundheitsministerin Carmen Montón als einen Fortschritt für die Rechte der von ihr vertretenen Gruppen.

Die Einschränkung der von der öffentlichen Sozialkasse finanzierten Reproduktionsbehandlungen, deren Einsparungseffekte bisher nicht ermittelt worden sind, war noch von anderen Beschränkungen begleitet. Dabei handelt es sich um die Anzahl der möglichen Behandlungsversuche, die auf zwei reduziert wurde, und eine Altersbeschränkung auf 38 Jahre. Wenn auch, laut dem Institut für Unfruchtbarkeit (IVI) in Valencia, die Erfolgsquote der Behandlung tatsächlich ab diesem Alter drastisch zurückgeht, so wird dieser Effekt doch durch Methoden wie das Einfrieren von Eizellen und Embryonen abgemildert. Private Kliniken arbeiten deshalb mit einer Altersgrenze von 50 Jahren.

Der Beschluss des Ministerrates nimmt jedenfalls nur die Einschränkungen für Lesben und Singles zurück, nicht die anderen Leistungsbeschränkungen, welche die PP vor fünf Jahren eingeführt hat.

In Spanien werden über 80% der Reproduktionsbehandlungen im privaten Gesundheitswesen durchgeführt. Nach den Daten der Spanischen Gesellschaft für Fruchtbarkeit wurden im Jahr 2015 rund 130.000 In-vitro-Fertilisationszyklen und nahezu 39.000 künstliche Befruchtungen durchgeführt. Allein das IVI nahm in diesem Jahr 20.747 Beratungen vor, die zwar nicht alle in eine Behandlung mündeten, doch die Zahl lässt ahnen, wie groß die Gruppe der von den Einschränkungen betroffenen Frauen und Paare sein muss. Von diesen waren 3.530 (17%) Frauen ohne Partner und 377 (1,8%) lesbische Frauen mit Partnerin.

Der Verband der Vereine für die Verteidigung des öffentlichen Gesundheitswesens (FADSP) zeigte sich zufrieden mit dem Vorstoß des Ministerrates, erinnerte jedoch daran, dass dies zu einem ganzen Paket von Leistungsbeschränkungen gehörte, welches auch die Zuzahlung der Rentner beinhaltete, von der der FADSP fordert, sie ebenfalls wieder zurückzunehmen.

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