„Rettungsgebühr“ in Kraft


Risikosportler, fahrlässig Handelnde und Simulanten müssen zahlen

Seit dem 1. Juli ist die „Gebühr für von Risikosportlern, durch Fehlverhalten oder durch Simulieren verursachte Rettungsaktionen“ in Kraft. Betroffen sind allgemein Risikosportler, fahrlässig Handelnde und Simulanten, die eine Rettungsaktion der autonomen Hilfsdienste auslösen.

Der Katalog der Risikosportarten umfasst: Tauchen, Schwimmwettbewerbe im offenen Meer, Windsurfen, Kitesurfen, Wasserski, Wakeboarden, Wakesurfen, Skurfen,  Bodyboarden, Wellenreiten, Rafting, Hydrospeed, Jet-Boot-Fahren, Kanu, Schluchtenabstieg, Bungee-Springen, Kitebuggy, Quad, Bergsteigen, Höhlenkunde, Mountainbike, Motocross, mit motorisierten Gefährten am Berg fahren, Distanzritte und Pferdetrekking, Ausritte, Ski, Snowboard, Para-Ski, Snowbike, Luftschifffahrt, Fallschirmspringen, Base-Jumping, Ultraleichtflug, Gleitschirmfliegen, Drachenfliegen und Parasailing.

Fahrlässig handelt beispielsweise, wer unzureichend oder mangelhaft ausgerüstet ist oder Regeln bzw. Warnhinweise missachtet. Die Bandbreite fahrlässigen Verhaltens ist groß.

Die Gebühr hat auch zu zahlen, wer aufgrund einer simulierten Notsituation eine Rettungsaktion auslöst.

An erster Stelle wird der Gerettete in die finanzielle Verantwortung genommen. Verstirbt dieser während der Rettungsaktion oder infolge der Verletzungen, geht die Forderung an die Erben, solange keine der gesetzlich festgelegten Ausnahmen vorliegt. Handelt es sich um eine organisierte Gruppenaktivität, haftet der Veranstalter, solange es sich bei dem Geretteten nicht um einen Simulanten handelt, der wider besseres Wissen die Rettungsaktion verursacht hat.

Je nach eingesetzten Mitteln und Personal sowie Dauer des Einsatzes variiert auch die Höhe der Gebühr: pro Retter 36 Euro je Stunde, Hubschrauber 2.000 Euro je Stunde, Rettungsschiff 300 Euro je Stunde, Fahrzeug der Einsatzleitung 300 Euro je Stunde, alle übrigen Fahrzeuge 40 Euro je Stunde. Entsprechend der Anzahl der in Not Geratenen wurden Höchstbeträge festgesetzt: bei bis zu fünf Geretteten höchstens 6.000 Euro, bei bis zu acht maximal 8.000 Euro, bei bis zu 16 höchstens 10.000 Euro, darüber hinaus maximal 12.000 Euro.

Die Gebühr wird erst nach Abschluss der Rettungsaktion erhoben.

Wie schnell man in Not geraten kann …

Wohl zu den ersten, die ihre Rettung aus eigener Tasche bezahlen müssen, gehört ein 45-Jähriger, der am 3. Juli am Strand von El Médano windsurfte. Beamte des Zivilschutzes bemerkten, dass es dem Risikosportler unmöglich war, allein an den Strand zurückzukehren, und verständigten die Einsatzzentrale. Ein Rettungsschiff, ein Hubschrauber und Beamte der Lokalpolizei und der Guardia Civil wurden nach El Médano beordert. Dem Team des Hubschraubers gelang die Rettung des in Not geratenen Windsurfers, der kurz darauf auf dem Südflughafen Teneriffas wieder auf festem Boden stand, heil und unverletzt. Der in Not Geratene erfüllt alle Voraussetzungen, um mit der in diesem Fall rund 2.500 Euro hohen Gebühr zur Kasse gebeten zu werden. Ist er Mitglied des Surfverbands, könnte möglicherweise deren Versicherung eintreten.

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