Richter versagen Adelsfamilie den Verkauf eines Kolumbus-Briefes


„Außerordentlich relevantes Kulturgut Spaniens“

Das Oberste Gericht von Madrid hat der Adelsfamilie Alba die Veräußerung eines persönlichen Briefes von Christoph Kolumbus an seinen Sohn untersagt.

Bei dem Streitobjekt handelt es sich um einen am 29. April 1498 unterzeichneten Brief des italienischen Seefahrers an seinen Sohn Diego. Das Papier misst 16,2 mal 20 cm und soll mindestens 21 Millionen Euro wert sein. So lautete jedenfalls der Ausgangspreis für die bei Christie´s vorgesehene Versteigerung. Doch bereits Ende 2013 versagte die Generaldirektion für die Schönen Künste und Kulturgüter die Ausfuhr des Schriftstücks. Die Adelsfamilie Alba ging bis zum Obersten Gericht von Madrid, um den Brief beim renommierten britischen Auktionshaus versteigern zu können, doch die Richter machten alle Pläne zunichte.

Der Kolumbus-Brief sollte verkauft werden, um den Erhalt der 22.000 Schriftstücke umfassenden, im Eigentum der Casa-de-Alba-Stiftung stehenden, historischen Sammlung zu sichern. Man rechtfertigte den Verkauf des historischen Schatzes mit dem Argument, noch über weitere sieben private Briefe des Seefahrers zu verfügen und dass es sich bei dem fraglichen Schriftstück nicht um das bedeutendste handele. Doch die Generaldirektion erklärte den Brief wegen der Bedeutung des Urhebers zum „außerordentlich relevanten Kulturgut Spaniens“. Weiterhin dürfe das in Schriftform vorhandene Erbe des Amerika-Entdeckers nicht aufgeteilt werden sondern müsse als eines – auch wenn in der Realität auf zwei Orte verteilt – erhalten werden. Carlos Fitz James Stuart, verantwortliches Alba-Mitglied für die Stiftung der Adelsfamilie, erklärte, es seien weitere Kolumbus-Briefe in der Sammlung vorhanden. Man habe sich für die Versteigerung dieses Briefes entschieden, weil Mittel zum Erhalt aller Stücke aufgebracht werden müssten und es sich bei diesem Brief um denjenigen mit der geringsten historischen Bedeutung handele, der darüber hinaus in Großbritannien – einem Mitglied der EU – versteigert worden wäre. Doch die Richter lehnten die Argumente des Herzogs von Huéscar ab. Gerade dieser Brief sei besonders, weil es sich um ein „individuelles“ Einzelstück handele, das nicht, wie die anderen in der Sammlung vorhandenen Schriftstücke, Teil einer Reihe sei.. Darüber hinaus sei der Ausgangspreis, also der auf mindestens 21 Millionen Euro geschätzte Wert, Grund genug, den historischen Brief im Land zu behalten. Dieser sei Teil des persönlichen Archivs von Christoph Kolumbus gewesen und sei bis heute erhalten worden und habe als Schreiben an den Sohn einen besonderen emotionalen Wert. Zwar erlaubten die internationalen Verträge den Verkauf historischer Kulturobjekte innerhalb der Europäischen Union, doch hätten die einzelnen Staaten auch das Recht, die entsprechende Erlaubnis zu versagen. Schließlich forderten die Richter die Region Madrid auf, den Brief in die Liste der geschützten Kulturgüter aufzunehmen, und die Adelsfamilie, ein anderes Objekt zur Finanzierung auszuwählen.

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