Rückblick


Die wichtigste Nachricht vor 30 Jahren

Wenn auch der Vergleich der Zahlen von damals denen von heute in keiner Weise standhält, so hat sich die spanische Regierung auch schon vor dreißig Jahren Sorgen über die illegale Einwanderung und vor allem die illegale Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer gemacht. Das seinerzeit existierende Institut für Immigration sah in der Verhängung empfindlicher Geldbußen oder sogar Haftstrafen eine Lösung. Das Schlimmste sei nicht, einen Arbeiter einzustellen, der keine Arbeitsgenehmigung hat, sondern mit diesen Menschen ein Geschäft zu machen, erklärte bereits im Januar 1992 der Leiter des Instituts, Raimundo Aragón Bombín. Die Handlungsweise dieser Unternehmer sei nicht mit dem Volksgewissen zu vereinbaren, und daher müssten sie mit Freiheitsentzug bestraft werden.

Heute brauchen viele der Saisonkräfte, die in Spanien in der Landwirtschaft oder im Baugewerbe arbeiten, keine Arbeitsgenehmigung mehr, denn sie kommen aus Staaten, die Mitglieder der Europäischen Union sind. Jedoch ähnlich wie vor dreißig Jahren werden sie ausgebeutet. Minimale Bezahlung, menschenunwürdige Arbeitsbedingungen und Unterbringung, keinen Schutz in Krankheitsfall – alles Klagen, die es auch schon vor dreißig Jahren gab.

In unserer Ausgabe vom 11. Januar 1992 berichteten wir über die Bemühungen der Regierung, der illegalen Beschäftigung Einhalt zu gebieten.

Die Nachricht:

Bis zu 6 Monate Gefängnis für die Beschäftigung illegaler Ausländer

Der Direktor des spanischen Instituts für Immigration teilte vor einigen Tagen in Madrid mit, dass die Regierung beabsichtigt, die Strafen für die Beschäftigung illegaler Ausländer drastisch zu erhöhen. Dann kann gegen die Unternehmer eine Gefängnisstrafe bis zu 6 Monaten verhängt werden, während bislang nur Geldstrafen möglich waren. „Die Ausländerpolitik der spanischen Regierung ist darauf ausgerichtet, solche Ausländer aufzunehmen, die Chancen haben, sich als Person und Arbeitnehmer zu integrieren. Deshalb können wir nicht akzeptieren, dass sie hier auftauchen und vollendete Tatsachen schaffen wollen, denn die unkontrollierte illegale Einwanderung nützt niemandem“, erklärte er den Standpunkt der Regierung. Seine Behörde sei besonders über die Situation ausländischer Hausangestellten in Spanien besorgt, die in großer Zahl illegal einwandern. Die Arbeitsbehörden hätten jedoch keinerlei Möglichkeit zur Kontrolle. Man habe daran gedacht, eine Verordnung zu schaffen, die es den Inspektoren ermöglicht, auch in den privaten Haushalten Kontrollen durchzuführen. Doch muss die Unverletzlichkeit der Wohnung respektiert werden.

Gespräche mit spanischen Firmen und verschiedenen Regierungen wie beispielsweise Marokko haben bereits stattgefunden. Es soll festgestellt werden, in welchen Gewerbezweigen noch Arbeitskräfte benötigt werden, beispielsweise für die Ernte in Gewächshäusern in Almería, auf den Gemüsefeldern von Murcia und Alicante oder für die Obsternte in Lérida, Castellón oder Valencia.

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