Rückblick

Rückblick 368

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Die wichtigste Nachricht vor 30 Jahren

„Umweltverträglichkeitsprüfung“, dieser schreckliche Zungenbrecher wurde zum Beginn des Jahres 1991 erdacht, als das kanarische Umweltschutzgesetz in Kraft trat. Seither sind diese Prüfungen für Bauvorhaben obligatorisch, die Auswirkungen auf die Natur und die natürliche Umwelt haben könnten. Das gilt insbesondere auch für Zonen mit sensibler Ökologie, wie beispielsweise die kanarischen Nationalparks Cañadas del Teide, Caldera de Taburiente, Garajonay und Timanfaya sowie deren Randgebiete. Das kanarische Umweltschutzgesetz besteht aus vier Teilen, die nach und nach ausgearbeitet und verabschiedet wurden. Teil zwei war das erwähnte Gesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit, das mit Sicherheit im Laufe der letzten Jahrzehnte dazu beigetragen hat, noch schlimmere Umweltschäden zu vermeiden, als ohnehin zu beklagen sind.

In unserer Ausgabe vom 8. Februar 1991 berichteten wir über die neue Einstufung der Naturschutzgebiete unter dem Gesetz der „Ley Canaria de la Conservación de la Naturaleza“, das Anfang 1991 in Kraft getreten war.

Die Nachricht:

Das kanarische Gesetz über Umweltverträglichkeitsprüfungen trat in Kraft

Umweltverträglichkeitsprüfung ist heute ein Schlagwort in Sachen Umweltschutz – die Formel, die künftig die Sünden vermeiden helfen soll.
Seit dem 24. Januar ist auch das Gesetz über die UVP (unverbindliche Preisempfehlung) in Kraft getreten. Das kanarische Gesetz sieht vor, dass alle Projekte und Aktivitäten im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Natur und die natürliche Umwelt überprüft werden müssen. Gleichzeitig ist eine detaillierte Bewertung der Auswirkungen auf das ökologische Gleichgewicht vorgeschrieben. Ebenso ist die Erklärung der Auswirkungen auf Zonen besonders sensibler Ökologie notwendig. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen sind Geldstrafen bis zu 500.000 Peseten für leichte, bis zu zehn Millionen Peseten für schwere und bis zu hundert Millionen Peseten für besonders schwere Fälle vorgesehen. Zwei Artikel dieses Gesetzes wurden vom Verfassungsgericht außer Kraft gesetzt, nachdem die Zentralregierung in Madrid Einspruch eingelegt hatte. Sie ist der Meinung, dass der Mindestschutz, der in der Gesetzgebung des Staates festgelegt ist, in Bezug auf die Konstruktion von Sporthäfen und den Abbau von Ressourcen nicht gewährleistet ist. Eine Neueinstufung in zehn Oberbegriffen geschah, so Antonio Machado, Umweltberater der kanarischen Regierung und maßgeblicher Verfasser der neuen Gesetze, um präzisere Schutzvorschriften für einzelne Gebiete erlassen zu können.

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