Sanierungsbeihilfen für Einkommensschwache

Der Inselrat für kommunale Zusammenarbeit und Wohnungsbau, Zebenzuí Chinea, bei der Durchsicht der Unterlagen. Dank der Beihilfen werden Eigentümer Sanierungsarbeiten vornehmen können, die sie sonst wahrscheinlich nie durchgeführt hätten. Foto: Cabildo de Tenerife

Der Inselrat für kommunale Zusammenarbeit und Wohnungsbau, Zebenzuí Chinea, bei der Durchsicht der Unterlagen. Dank der Beihilfen werden Eigentümer Sanierungsarbeiten vornehmen können, die sie sonst wahrscheinlich nie durchgeführt hätten. Foto: Cabildo de Tenerife

Teneriffas Gemeinden erhalten eine Million Euro zur ­Unterstützung von Wohnungs- und Hauseigentümern in ­prekärer Lage

Teneriffa – Das Cabildo von Teneriffa hat in einer Ratssitzung das Programm zur ­Unterstützung einkommensschwacher Haushalte bei notwendigen Renovierungsarbeiten an Eigentumswohnungen und Häusern beschlossen.

Wie die Inselverwaltung mitteilte, werden dafür 1.000.463 Euro bereitgestellt, die über den kanarischen Gemeindebund Federación Canaria de Municipios (Fecam) verwaltet und verteilt werden.

Cabildo-Präsident Pedro Martín erklärte, dass mit diesem Programm die Zusammenarbeit mit den Gemeinden ­weiter gefestigt werde. Die Finanzbeihilfe sei ausschließlich für Haus- und Wohnungseigentümer in prekärer Lage ­bestimmt, die dringende Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten durchführen müssen, um die Mindestanforderungen bezüglich Wohnqualität, Sicherheit und Zugänglichkeit bei ihrem Wohnraum sicherzustellen. „Wir gehen dabei so vor, dass wir das Geld den Stadtverwaltungen übergeben, damit sie die Hilfen direkt ihren Bürgerinnen und Bürgern zuteilen können“, erklärte Martín.

Neu ist in diesem Jahr, dass die Beiträge, die von den ­Gemeinden zu leisten sind, um die Hälfte reduziert wurden. Dies wurde angesichts der ­finanziellen Schwierigkeiten der Gemeinden durch die ­Pandemie beschlossen. Auf diese Weise müssen Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern nur einen Eigenbeitrag von 5% der Kosten (früher 10%) leisten; Gemeinden mit 20.000 bis 50.000 Einwohnern steuern anstatt bisher 20% nur noch 10% bei, und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen für 25% (früher 50%) der Kosten aufkommen.

Zebenzuí Chinea, der beim Cabildo für die Zusammenarbeit mit den Gemeinden und für Wohnungsfragen zuständig ist, erklärte, dass Anträgen von finanziell schwachen Eigentümern, deren Häuser aus Sicherheitsgründen besonders dringend einer Renovierung bedürfen, der Vorzug gegeben werde.

Bis zu 10.000 Euro

Die Beihilfe kann für Baumaßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes, für Elektroarbeiten, für die Erneuerung von Wasser- und Gasleitungen, um die gültigen gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, und auch für die Behebung von Schäden an der Bausubstanz beantragt werden.

Die maximale Höhe der finanziellen Unterstützung pro Antrag ist auf 10.000 Euro festgesetzt.

In Ausnahmefällen und bei nachweislicher Dringlichkeit kann der Betrag allerdings bis auf maximal 20.000 Euro erhöht werden.

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